Kurz gesagt
Das Verwaltungsgericht München hat am 17. März 2025 entschieden: Wer nach einer einmaligen Cannabisfahrt mit 1,0 ng/ml THC den Führerschein nach altem Recht verloren hat, weil er kein Gutachten vorlegte, darf bei der Neuerteilung nicht allein deshalb zur MPU geschickt werden. Das Gericht verpflichtete die Behörde, die Fahrerlaubnis zu erteilen. Es ist die Entscheidung in einem Einzelfall (Az. M 19 K 24.4224). Andere Behörden und Gerichte können das anders sehen.
Wer vor dem 1. April 2024 mit Cannabis im Blut erwischt wurde, kennt die alte Logik: Schon ein Wert von 1,0 ng/ml THC reichte, und die Behörde ordnete eine MPU an. Wer sie nicht vorlegte, verlor den Führerschein. Inzwischen hat sich die Rechtslage geändert. Seit dem 1. April 2024 regelt § 13a FeV den Umgang mit Cannabis eigens, und seit dem 22. August 2024 liegt der Grenzwert im Straßenverkehr bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Für die Neuerteilung des Führerscheins nach Cannabis-Entzug stellt sich deshalb eine einfache Frage: Muss ich dafür noch zur MPU?
Der Fall: einmal 1,0 ng/ml, Gutachten nicht vorgelegt
Der Kläger war im Mai 2023 unter Cannabiseinfluss gefahren. Die Blutprobe ergab 1,0 ng/ml THC, das Bußgeld wurde rechtskräftig. Im Dezember 2023 ordnete die Behörde eine MPU nach dem damaligen Recht an. Er legte sie nicht vor, gab im März 2024 seinen Führerschein ab und nahm die Entziehung hin.
Am 8. Mai 2024 beantragte er die Neuerteilung. Die Behörde forderte wieder eine MPU, diesmal gestützt auf § 13a FeV. Der Mann lehnte ab und erhob Untätigkeitsklage. Der Weg zum Urteil war also nicht kurz.
Warum das Gericht keine MPU verlangt hat
Das Gericht beurteilte die Neuerteilung nach der Rechtslage, die heute gilt, nicht nach der von 2023. Vier Punkte waren ausschlaggebend:
Das alte Recht trägt nicht mehr. Die Vorschrift, auf der die frühere Entziehung beruhte, wurde ohne Übergangsregelung aufgehoben. Eine Gutachtenanordnung lässt sich darauf nicht mehr stützen.
Die neue MPU-Pflicht nach einer Entziehung passt nicht. § 13a FeV verlangt eine MPU, wenn die Fahrerlaubnis wegen Cannabismissbrauchs oder wegen wiederholter Verstöße entzogen wurde. Hier beruhte die Entziehung aber auf dem alten Recht. Eine entsprechende Anwendung lehnte das Gericht ab, weil es keine planwidrige Lücke im Gesetz sah.
Es gab keinen Hinweis auf Missbrauch. Die 1,0 ng/ml liegen unter dem heutigen Grenzwert von 3,5 ng/ml. Auch der Wert der THC-Carbonsäure sprach nach Ansicht des Gerichts nicht dagegen. Dass der Kläger das Gutachten damals nicht vorlegte, begründet für sich genommen ebenfalls keinen Missbrauch.
Eine frühere Diagnose fehlte. Die Regel, nach der geklärt werden muss, ob ein Missbrauch oder eine Abhängigkeit nicht mehr besteht, setzt voraus, dass beides früher einmal festgestellt wurde. Das war hier nie der Fall.
Die übrigen Voraussetzungen waren unstrittig erfüllt. Die Behörde musste die Fahrerlaubnis erteilen.
Wann die MPU trotzdem kommt
Das Urteil ist kein Freibrief. § 13a FeV sieht weiterhin Fälle vor, in denen die Behörde ein Gutachten verlangen kann:
- Ein ärztliches Gutachten, wenn Tatsachen auf eine Cannabisabhängigkeit hindeuten.
- Eine MPU, wenn das ärztliche Gutachten zwar keine Abhängigkeit zeigt, aber Anzeichen für Missbrauch.
- Eine MPU bei wiederholten Verstößen unter Cannabiseinfluss. Reine Verstöße nach § 24c StVG (Fahranfänger und unter 21) zählen dafür nicht mit.
- Eine MPU, wenn die Fahrerlaubnis aus einem dieser Gründe entzogen wurde.
- Eine MPU, wenn geklärt werden muss, ob ein früherer Missbrauch oder eine Abhängigkeit nicht mehr besteht.
Das Urteil hilft also vor allem bei einem Profil wie dem des Klägers: ein einziger Vorfall, ein Wert unter 3,5 ng/ml, keine früheren Auffälligkeiten, kein festgestellter Missbrauch. Kommt mehr dazu, sieht die Lage schnell anders aus.
Was Sie jetzt prüfen sollten
Vier Fragen an Ihre eigene Akte
Eine erste Orientierung, keine Rechtsberatung.
- ✓Worauf beruhte die Entziehung? Lesen Sie den Bescheid: Welche Vorschrift wird genannt, wie hoch war der THC-Wert?
- ✓War es ein einzelner Vorfall? Ein zweiter Verstoß unter Cannabiseinfluss verändert die Bewertung deutlich.
- ✓Wurde je ein Missbrauch oder eine Abhängigkeit festgestellt? Etwa in einem ärztlichen Gutachten. Steht dazu etwas in der Akte?
- ✓Läuft eine Frist? Eine Gutachtenanordnung nennt eine Frist. Lassen Sie sie prüfen, bevor Sie reagieren oder die Frist verstreichen lassen.
Mehr zur aktuellen Rechtslage lesen Sie bei MPU wegen Cannabis und im Überblick zum Cannabisgesetz 2024. Wie der Antrag abläuft, steht unter Antrag auf Wiedererteilung. Was die Behörde in Ihrem Fall wirklich verlangt und ob das stimmt, klären wir im Aktencheck.
Häufige Fragen
Gilt das Urteil auch für meinen Fall?
Nicht automatisch. Es bindet nur im entschiedenen Fall. Es zeigt aber, wie ein Gericht die neue Rechtslage auf eine alte Entziehung anwendet. Andere Behörden und Gerichte können anders entscheiden, vor allem wenn Ihr Fall mehr Auffälligkeiten enthält.
Wie hoch ist der THC-Grenzwert im Straßenverkehr?
Seit dem 22. August 2024 gilt nach § 24a Abs. 1a StVG ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Vorher lag er bei 1,0 ng/ml.
Wann ist bei Cannabis eine MPU nötig?
Unter anderem bei Anzeichen für Cannabismissbrauch, bei wiederholten Verstößen unter Cannabiseinfluss, nach einer Entziehung aus diesen Gründen oder wenn geklärt werden muss, ob ein früherer Missbrauch oder eine Abhängigkeit nicht mehr besteht.
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Quellen: VG München, Urteil vom 17.03.2025, M 19 K 24.4224 · § 13a FeV · § 24a StVG. Vereinfachte Darstellung einer Einzelfallentscheidung, keine Rechtsberatung. Jeder Fall wird von der Behörde einzeln beurteilt.
