Kostenloses Werkzeug · Alkohol-MPU
Abstinenzrechner Alkohol. Wie lange müssen Sie abstinent sein?
Rund 19 Fragen nach den Beurteilungskriterien (A1 bis A3).
- Erstgespräch kostenlos
- Einzelberatung, keine Gruppe
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- 30+ Jahre Erfahrung im Team
Abstinenzrechner Alkohol · kostenlos, ohne Anmeldung
Orientiert an den Beurteilungskriterien (Hypothesen A1–A3, D1–D3), nach denen alle Begutachtungsstellen arbeiten. Die Einordnung trifft am Ende der Gutachter. Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nur, wenn Sie sie uns schicken.
Kurz gesagt
Abstinenz ist bei der Alkohol-MPU nicht immer nötig. Bei A1 und A2 verlangen die Beurteilungskriterien Verzicht, bei A3 genügt meist der Nachweis kontrollierten Trinkens.
- A1 (Abhängigkeit): nach der Entwöhnung mindestens 12 Monate.
- A2 (fortgeschrittene Problematik): in der Regel etwa 12 Monate, weil die Steuerungsfähigkeit beim Trinken dauerhaft beeinträchtigt war und der Verzicht sich über längere Zeit bewähren muss.
- A3 (Alkoholgefährdung): kein Verzicht vorgeschrieben. Zwei Haaranalysen im Abstand von drei Monaten belegen kontrolliertes Trinken, oft ist der Fall so nach rund 3 Monaten startklar.
- Übliche Dauer
- ab ca. 3 Monaten (A3) bis 12 Monate
- Prüfmaßstab
- Beurteilungskriterien, Hypothesen A1–A4
- Nachweis
- EtG im Urin oder Haaranalyse
- Urinkontrollen
- mind. 4 (6 Monate), 6 (12 Monate)
- Haar
- 3 cm belegen etwa 3 Monate
MPU-Quiz · 2 Minuten
Wie gut sind Sie vorbereitet?
Typische Fragen zu Ablauf, Abstinenz, Kriterien und Begutachtung. Mit Erklärung nach jeder Antwort.
So rechnet der Abstinenzrechner
Der Rechner ist eine vereinfachte Fassung der Einordnung, die auch der Gutachter vornimmt. Er fragt, ob eine Abhängigkeit festgestellt wurde, und dann 16 Merkmale aus den Kriterien A 2.1, A 2.2, A 3.1 und A 3.2, etwa Kontrollverlust, Folgen, wiederholte Auffälligkeiten und Trinkmotive. Jede Antwort ist gewichtet. Daraus ergibt sich eine Tendenz zu einer der Hypothesen A1 bis A3 und der dazu übliche Richtwert.
| Ihre Angaben | Tendenz | Richtwert |
|---|---|---|
| Abhängigkeit festgestellt oder Entwöhnung gemacht | A1 | mindestens 12 Monate nach der Behandlung |
| Mehrfach aufgefallen oder weitere Hinweise auf ein Alkoholproblem | A2 | in der Regel 12 Monate Verzicht |
| Einmalige Fahrt ohne weitere Hinweise | A3 | kein Verzicht vorgeschrieben: kontrolliertes Trinken, stabil seit mindestens 6 Monaten, belegt z. B. mit zwei Haarproben im Abstand von 3 Monaten |
Bei der Hypothese A4 geht es nicht um Abstinenz, sondern darum, Trinken und Fahren künftig sicher zu trennen. Ob sie in Frage kommt, lässt sich nur im Einzelfall klären.
Was der Rechner nicht kann
Der Rechner ersetzt keine Einordnung durch Fachleute. Gutachter berücksichtigen viel mehr: den Promillewert ohne Ausfallerscheinungen, Leberwerte, Ihre Trinkgeschichte und wie schlüssig Ihre Schilderung ist. Ein hoher Wert ohne deutliche Ausfallerscheinungen spricht zum Beispiel für eine Gewöhnung an Alkohol.
Wer mit 6 Monaten plant, obwohl 12 erwartet werden, verliert am Ende oft ein halbes Jahr. Deshalb lohnt es sich, die Einordnung früh prüfen zu lassen. Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns Ihre Unterlagen an.
Welcher Nachweis zählt
Anerkannt werden nur Nachweise eines akkreditierten Labors nach forensischen Kriterien. Bei Alkohol sind das vor allem EtG-Urinkontrollen oder Haaranalysen.
- Urin: unangekündigte Kontrollen, mindestens 4 in 6 Monaten und 6 in 12 Monaten.
- Haar: bei Alkohol werden bis zu 3 cm ausgewertet, das entspricht etwa 3 Monaten.
Belegt ist nur, was ein Nachweis abdeckt: Urinkontrollen zählen ab Programmbeginn, eine Haarprobe rund drei Monate rückwirkend. Wer keine ausreichend langen Kopfhaare hat, braucht Urinkontrollen und sollte deshalb früh starten. Abstinenz ohne Beleg zählt nicht. Alles zum Abstinenznachweis
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Wie lange muss ich für die Alkohol-MPU abstinent sein?
Das hängt von der Hypothese ab. Nach einer Entwöhnungsbehandlung (A1) mindestens 12 Monate. Bei A2 in der Regel etwa 12 Monate. Bei einer einmaligen Fahrt ohne weitere Hinweise (A3) ist kein Verzicht vorgeschrieben; dann genügt ein kontrolliertes Trinken, das seit mindestens sechs Monaten stabil ist.
Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?
Nein. Der Rechner zeigt eine Tendenz nach den Beurteilungskriterien. Die Einordnung trifft der Gutachter. Wir prüfen Ihren Fall gern im kostenlosen Erstgespräch.
Ab wann zählt die Abstinenz?
So weit, wie ein anerkannter Nachweis eines akkreditierten Labors reicht. Eine Haarprobe von 3 cm belegt bei Alkohol etwa die letzten 3 Monate, Urinkontrollen erst die Zeit ab Programmbeginn.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Angaben übertragen.
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Wir prüfen im kostenlosen Erstgespräch, ob die Einordnung passt, und planen Nachweis und Vorbereitung so, dass keine Zeit verloren geht. Oder schreiben Sie uns per WhatsApp an 0174 6000 640.
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