Drogen · Beurteilungskriterien
Die D-Kriterien. Vier Hypothesen, ein Maßstab.
Bei der Drogen-MPU ordnet der Gutachter Ihren Fall einer Hypothese von D1 bis D4 zu.
- Erstgespräch kostenlos
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Tippen Sie an, was passt. Wir melden uns persönlich.
Ab heute zählt jeder Tag.
Eine Haaranalyse kann bis zu 6 Monate rückwirkend belegen. Wir sagen Ihnen, wann der erste Test sinnvoll ist, damit keine Zeit verloren geht.
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Eine Haaranalyse weist ungefähr 1 cm pro Monat nach, bis zu 6 cm. Ohne Haare geht es mit Urinkontrollen, die ab Programmstart zählen. Wir planen das mit Ihnen.
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Während die Nachweise laufen, bereiten wir Sie auf das Gespräch vor. Wie lange die Nachweise laufen müssen, hängt von Ihrem Fall ab. Wir prüfen, was für Sie gilt.
Das ist kein Endpunkt.
Wir sehen uns das Gutachten mit Ihnen an, finden heraus, woran es lag, und bereiten den nächsten Versuch richtig vor.
Oder direkt anrufen: 0221 272 58 970
Kurz gesagt
D1 steht für Abhängigkeit, D2 für eine fortgeschrittene Drogenproblematik, D3 für eine Drogengefährdung ohne fortgeschrittene Problematik und D4 für gelegentlichen Cannabiskonsum mit sicherem Trennen.
- D1 und D2 verlangen eine belegte Abstinenz von allen Drogen. Wie lange, hängt bei D2 davon ab, ob und wann die Ursachen fachlich aufgearbeitet wurden.
- D3 verlangt eine gefestigte Änderung über mindestens 6 Monate: Verzicht oder, nur bei Cannabis, einen dauerhaft reduzierten Konsum.
- D4 gilt nur für Cannabis und verlangt keinen Verzicht, sondern ein sicheres Trennen von Konsum und Fahren.
- Seit 2024 richtet sich das Trennen bei Cannabis am Grenzwert von 3,5 ng/ml THC aus, nicht mehr an „null“.
- Grundlage
- Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung), 5. Auflage
- Abstinenz D1
- Planung mit mind. 15 Monaten, nach Entwöhnung
- Abstinenz D2
- 1 Jahr nach Aufarbeitung, ohne Aufarbeitung mind. 15 Monate (D 2.5 N)
- Änderung D3
- mind. 6 Monate, nach jahrelangem Konsum in der Regel 1 Jahr (D 3.6 N)
- Cannabis seit 2024
- § 13a FeV, THC-Grenzwert 3,5 ng/ml
Drogen-MPU im Überblick
Worauf der Gutachter bei Drogen schaut.
Tippen Sie auf einen Punkt. Genau diese Themen arbeiten wir in der Vorbereitung mit Ihnen auf.
Prüfbereich 01 · D-Kriterien
Konsumgeschichte
Geprüft wird, ob Sie Beginn, Häufigkeit und Entwicklung Ihres Konsums offen und stimmig schildern, einschließlich Mischkonsum. Der Gutachter gleicht Ihre Angaben mit Laborbefund und Akte ab. Verharmlosen fällt dabei schnell auf.
Typische Fragen im Gespräch
- Wann und wie haben Sie angefangen?
- Wie oft haben Sie zuletzt konsumiert?
- Passt Ihr Laborbefund zu Ihren Angaben?
So bereiten wir Sie vor
Wir gehen den Befund mit Ihnen durch, damit Ihre Schilderung und die Werte zusammenpassen.
Prüfbereich 02 · D-Kriterien
Funktion des Konsums
Der Gutachter will verstehen, welche Rolle die Droge in Ihrem Leben hatte: Leistung, Entspannung, Zugehörigkeit oder Flucht vor Problemen. Erst wenn das klar ist, wird nachvollziehbar, warum Sie heute ohne auskommen.
Typische Fragen im Gespräch
- Was hat die Droge Ihnen gegeben?
- In welcher Lebensphase war der Konsum am stärksten?
- Was ersetzt das heute?
So bereiten wir Sie vor
In der Ursachenanalyse finden wir mit Ihnen die Gründe und was heute an ihre Stelle getreten ist.
Prüfbereich 03 · D-Kriterien
Ausstieg
Wichtig ist, dass der Ausstieg aus eigener Einsicht kommt und nicht nur wegen des Führerscheins. Der Gutachter fragt nach dem genauen Zeitpunkt, nach Ihrer Motivation und nach den ersten schwierigen Wochen.
Typische Fragen im Gespräch
- Wann haben Sie zuletzt konsumiert?
- Warum haben Sie aufgehört, abgesehen vom Führerschein?
- Was war am Anfang am schwersten?
So bereiten wir Sie vor
Wir helfen Ihnen, Ihre Entscheidung klar und glaubwürdig zu begründen.
Prüfbereich 04 · D-Kriterien
Umfeld
Ein dauerhafter Verzicht braucht ein Umfeld, das ihn trägt. Der Gutachter fragt, ob sich Kontakte, Freizeit und Tagesablauf verändert haben und wie Sie mit Angeboten umgehen.
Typische Fragen im Gespräch
- Haben Sie noch Kontakt zu Menschen, die konsumieren?
- Wie verbringen Sie heute Ihre Freizeit?
- Was tun Sie, wenn Ihnen etwas angeboten wird?
So bereiten wir Sie vor
Wir schauen mit Ihnen, was sich bereits verändert hat und wo noch Risiken liegen.
Prüfbereich 05 · D-Kriterien
Stabilität und Nachweis
Je nach Einordnung verlangen die D-Kriterien in der Regel 6, 12 oder 15 Monate nachgewiesene Abstinenz, belegt durch Urin- oder Haaranalysen. Dazu kommen konkrete Strategien gegen einen Rückfall.
Typische Fragen im Gespräch
- Wie lange sind Sie abstinent, und wie belegen Sie das?
- Was wäre für Sie eine Rückfallsituation?
- Warum ist Ihr Verzicht dauerhaft?
So bereiten wir Sie vor
Wir planen Art und Dauer der Nachweise und bereiten Sie auf die Fragen zur Stabilität vor.
Ihr Weg zur Drogen-MPU
- Was passiert
- Anordnung, Fragestellung, Laborbefund und Fristen lesen, Akteneinsicht nehmen.
- Ihre Aufgabe
- Schreiben der Behörde und Befund bereithalten.
- Unsere Unterstützung
- Wir prüfen die Unterlagen und erklären, worauf es ankommt.
- Was passiert
- Einordnung nach den D-Kriterien, daraus ergibt sich die nötige Abstinenzdauer.
- Ihre Aufgabe
- Offen über Ihren Konsum sprechen.
- Unsere Unterstützung
- Wir ordnen Ihren Fall ein und berechnen den frühesten realistischen Termin.
- Was passiert
- Urin- oder Haaranalysen bei einem anerkannten Labor, lückenlos.
- Ihre Aufgabe
- Kontrollen wahrnehmen, nichts Verdächtiges einnehmen.
- Unsere Unterstützung
- Wir sagen Ihnen, welches Programm passt und wann Sie starten.
- Was passiert
- Einzelsitzungen zu Konsum, Funktion, Ausstieg und Umfeld.
- Ihre Aufgabe
- Ehrlich hinschauen, Aufgaben zwischen den Sitzungen.
- Unsere Unterstützung
- Wir begleiten Sie, bis Ihre Geschichte schlüssig ist.
- Was passiert
- Probegespräch unter realen Bedingungen, durch einen anderen Psychologen aus dem Team.
- Ihre Aufgabe
- Das Gespräch einmal komplett durchspielen.
- Unsere Unterstützung
- Wir besprechen danach jede Schwachstelle.
- Was passiert
- Medizinischer Teil mit Drogenscreening, Leistungstest und psychologisches Gespräch.
- Ihre Aufgabe
- Termin wahrnehmen, alle Nachweise mitbringen.
- Unsere Unterstützung
- Wir stimmen den Termin mit Ihnen ab und bereiten den Tag vor.
MPU-Quiz · 2 Minuten
Wie gut sind Sie vorbereitet?
Typische Fragen zu Ablauf, Abstinenz, Kriterien und Begutachtung. Mit Erklärung nach jeder Antwort.
Abstinenzrechner · kostenlos
Abstinenzrechner Drogen: Wie lange müssen Sie abstinent sein?
Ein paar Fragen nach den Beurteilungskriterien. Sie sehen Ihren Richtwert in Monaten und wann Ihr Nachweis vollständig ist.
Light-Version nach den Beurteilungskriterien. Ihre genaue Einordnung prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Orientiert an den Beurteilungskriterien (Hypothesen A1–A3, D1–D3), nach denen alle Begutachtungsstellen arbeiten. Die Einordnung trifft am Ende der Gutachter. Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nur, wenn Sie sie uns schicken.
Die Grundlage jeder MPU
Die Hypothesen D1 bis D4 stammen aus diesem Buch.
„Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien“, 5. Auflage, Kirschbaum Verlag. Herausgegeben von den Fachgesellschaften für Verkehrspsychologie (DGVP) und Verkehrsmedizin (DGVM). Danach arbeiten die Gutachter. Und danach bereiten wir Sie vor.
Auf einen Blick
Die vier Hypothesen im Vergleich
Die endgültige Einordnung trifft der Gutachter bei der Untersuchung. Die Tabelle zeigt, was jede Hypothese bedeutet und was typischerweise erwartet wird.
| Hypothese | Was sie bedeutet | Typische Anforderung |
|---|---|---|
| D1 Abhängigkeit | Diagnostizierte Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, mit Kontrollverlust und starkem Verlangen. | Entgiftung und Entwöhnung, danach belegte Abstinenz von allen Drogen. Planen Sie mit mindestens 15 Monaten. Bei Opioid-Substitution mindestens ein Jahr ohne Beikonsum. |
| D2 Fortgeschrittene Drogenproblematik | Schädlicher Gebrauch mit Folgen, problematische Konsummotive, Mischkonsum, hoch suchtpotente Drogen oder eine fortgeschrittene Cannabisproblematik. | Aufarbeitung der Ursachen und Abstinenz von allen Drogen: in der Regel ein Jahr nach Abschluss der Aufarbeitung, ohne therapeutische Unterstützung mindestens 15 Monate. |
| D3 Drogengefährdung | Problematischer Konsum ohne fortgeschrittene Problematik, etwa Cannabis oder gelegentlich Amphetamin oder Ecstasy in der Freizeit. | Mindestens 6 Monate Verzicht, nach jahrelangem Konsum in der Regel 12 Monate. Bei reinem Cannabiskonsum auch ein dauerhaft reduzierter Konsum. |
| D4 Gelegentlicher Cannabiskonsum | Seltener Cannabiskonsum ohne andere Drogen, aber Konsum und Fahren wurden nicht getrennt. | Keine Abstinenzpflicht. Sie müssen glaubhaft zeigen, dass Sie Konsum und Fahren künftig sicher trennen. |
Wie die Kriterien aufgebaut sind
Die Beurteilungskriterien sind der Fachstandard, nach dem Gutachter die Fahreignung prüfen. Diese Seite folgt der aktuellen 5. Auflage. Für jede Hypothese gibt es Kriterien dafür, dass ein Problem vorliegt, und Kriterien für eine ausreichende Bewältigung.
Jedes Kriterium trägt einen Code, etwa „D 2.5 N“. N steht für ein notwendiges Kriterium, K für ein kompensierbares, dessen Fehlen durch andere günstige Befunde ausgeglichen werden kann. Zu jedem Kriterium gehören Indikatoren (Ind.) und Kontraindikatoren. Eine feste Mindestzahl erfüllter Kriterien gibt es nicht. Der Gutachter bildet sich ein Gesamtbild aus Akte, Laborbefunden und Gespräch.
Ältere Texte im Internet nennen oft noch die Nummern früherer Auflagen, etwa „D 2.4 N“ oder „D 3.4 N“ für die Abstinenzdauer. In der 5. Auflage steht die Dauer in D 2.5 N (für D2) und D 3.6 N (für D3).
Besonders wichtig sind Ehrlichkeit und Verständnis: Sie sollten erklären können, warum Sie konsumiert haben, was sich geändert hat und warum diese Veränderung hält. Typische Fragen bei der Drogen-MPU
Hypothese D1: Abhängigkeit
D1 betrifft Menschen, bei denen eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln besteht oder bestand.
- D 1.1 N: Diagnose nach ICD-10 oder DSM-5 durch Ärztin, Arzt oder Psychotherapeut, etwa aus Berichten einer Entwöhnungsbehandlung.
- D 1.2 N: Befunde bei der Untersuchung, zum Beispiel Einstichstellen oder neurologische Auffälligkeiten, sowie Hinweise auf Kontrollverlust und Verlangen.
- D 1.3 N: Nachhaltige Abstinenz, belegt durch forensisch gesicherte Urin- oder Haaranalysen. Planen Sie mit mindestens 15 Monaten: Nach Anlage 4 Nr. 9.5 FeV setzt die Eignung eine Entgiftung, eine Entwöhnung und danach eine einjährige Abstinenz voraus. Weil es auf die Zeit nach der Therapie ankommt, wird der belegte Gesamtzeitraum meist länger als ein Jahr.
- D 1.4 N: Bei Substitution von Opioiden: mindestens ein Jahr konsequent, ohne Beikonsum.
- D 1.5 bis D 1.8 N: Aufarbeitung der Abhängigkeit, eigene Motivation, ein tragfähiges Umfeld und ein Plan gegen Rückfälle. Ein einmaliger, aufgearbeiteter Rückfall ist nicht zwingend negativ.
Fragen zu den D-Kriterien? Wir helfen gern.
Schreiben Sie uns einfach, wie Ihr Fall aussieht. Unser Team antwortet persönlich, unverbindlich und kostenlos.
Hypothese D2: Fortgeschrittene Drogenproblematik
D2 ist bei Drogenfällen die häufigste Einordnung, vor allem bei wiederholten Auffälligkeiten, Kokain oder Mischkonsum. Für D2 genügt bereits eines der Kriterien D 2.1 N bis D 2.4 N. Die Kriterien D 2.5 N bis D 2.7 N beschreiben, was für eine ausreichende Bewältigung vorliegen muss.
| Kriterium | Worum es geht |
|---|---|
| D 2.1 N | Starke Bindung an die Drogenwirkung, schädlicher Gebrauch oder Substanzkonsumstörung: etwa körperliche oder psychische Folgen ohne Konsumverzicht, Versagen bei Pflichten, wiederholte Probleme mit Polizei oder Behörden, eine Fahrt trotz erkennbarer Beeinträchtigung. |
| D 2.2 N | Problematische Konsummotive oder der Wunsch nach starkem Rausch, fehlende Wirkungskontrolle, erneuter Konsum gegen das Tief nach dem Konsum. |
| D 2.3 N | Polyvalenter Konsum oder hoch suchtpotente Drogen wie Kokain, Heroin, Crack oder Crystal Meth, oder Drogen mit unkontrollierbarem Wirkungsverlauf. |
| D 2.4 N | Fortgeschrittene Cannabisproblematik: in der Regel hochfrequenter Konsum mit Kontrollminderung, bei dem ein kontrollierter Konsum nicht mehr zu erwarten ist. |
| D 2.5 N | Fachliche Aufarbeitung der Ursachen und eine stabile, ausreichend lange und belegte Abstinenz. |
| D 2.6 K | Innere Distanzierung vom Konsum, eigene Motivation und neue Erfahrungen ohne Drogen. |
| D 2.7 N | Eigene Kompetenzen und ein günstiges soziales Umfeld stützen die Abstinenz. |
Wie lange die Abstinenz bei D2 bestehen muss
Die Dauer steht in Kriterium D 2.5 N. Sie richtet sich nicht nach der Droge, sondern danach, wie Aufarbeitung und Abstinenz zeitlich zusammenhängen:
- In der Regel ein Jahr nach Abschluss einer fachlichen Aufarbeitung, etwa einer Suchttherapie, Psychotherapie, Drogenberatung oder bei einem in der Drogentherapie erfahrenen Verkehrspsychologen (Ind. 4).
- Mindestens ein halbes Jahr nach der Maßnahme bei besonders günstigen Umständen, etwa einer kurzen Problemphase ohne tiefgreifende soziale Folgen (Ind. 6).
- Mindestens 15 Monate seit dem letzten Konsum, wenn Sie schon vor der Aufarbeitung aufgehört haben. Nach deren Abschluss sollen dann noch mindestens drei Monate folgen (Ind. 7).
- Deutlich über ein Jahr, mindestens 15 Monate, wenn es gar keine therapeutische Unterstützung gab (Ind. 9).
Woran liegt das? Bei D2 erwarten die Kriterien, dass die Ursachen fachlich aufgearbeitet wurden. Fehlt diese Aufarbeitung oder kam sie erst später, muss eine längere belegte Zeit zeigen, dass der Verzicht trotzdem stabil ist. Ein früherer Rückfall löst die 15 Monate nicht automatisch aus. Ein einmaliger, offen berichteter und aufgearbeiteter Ausrutscher kann als „lapse“ gewertet werden (Ind. 13). Ein positiver Befund unterbricht aber den Nachweis.
Belegt wird bei D2 immer polytoxikologisch, also auf alle gängigen Drogen, auch wenn nur Cannabis konsumiert wurde. Der belegte Zeitraum darf nicht länger als vier Monate vor der Begutachtung enden. Kokain: wann 15 Monate nötig sind
Hypothese D3: Drogengefährdung
D3 beschreibt einen problematischen Konsum, der noch nicht das Ausmaß einer fortgeschrittenen Problematik erreicht hat. Verlangt wird eine gefestigte Änderung: bei anderen Drogen als Cannabis der Verzicht, bei reinem Cannabiskonsum der Verzicht oder ein dauerhaft risikoarmer Konsum.
- D 3.1 K, nur Cannabis: ausschließlich Cannabiskonsum mit einem Muster, das dem sicheren Trennen von Konsum und Fahren entgegenstand.
- D 3.2 K, andere Drogen: neben Cannabis oder allein höchstens gelegentlich eine Droge mit etwas höherer Suchtpotenz, etwa Amphetamin oder Ecstasy, bei noch weitgehender Kontrolle über Menge und Gelegenheit. Bei Kokain kommt das nur bei Probier- oder sporadischem Konsum in Betracht (Ind. 7 und 8).
- D 3.3 K, Umgang mit Folgen: Sie konnten auf negative Folgen des Konsums noch angemessen reagieren, etwa mit Verzicht während einer Kontrollphase.
- D 3.4 K, Verzichtsentscheidung: Wer auch andere Drogen als Cannabis genommen hat, hat sich auf Grundlage von Einsicht entschieden, künftig ganz auf illegale Drogen zu verzichten.
- D 3.5 N, reduzierter Cannabiskonsum: Wer nicht ganz auf Cannabis verzichten will, hat seinen Konsum dauerhaft auf ein risikoarmes, moderates Maß umgestellt.
- D 3.6 N, Dauer und Nachweis: Verzicht oder Änderung bestehen seit mindestens 6 Monaten (Ind. 1). Bestand der Konsum über Jahre regelmäßig oder häufig, ist in der Regel ein Jahr nötig (Ind. 2).
- D 3.7 K, Risikofaktoren: Es gibt keine besonderen Risikofaktoren, die gegen die Stabilität der Veränderung sprechen.
Woran liegt der Unterschied zwischen 6 und 12 Monaten? Je länger ein Konsummuster eingeübt war, desto länger braucht es, bis das neue Verhalten als gefestigt gelten kann. Belegt wird nach D 3.6 N so: Andere Drogen als Cannabis werden polytoxikologisch für den ganzen geforderten Zeitraum ausgeschlossen. Beim reinen Cannabis-Verzicht genügen für den Zeitraum vor der Begutachtung drei Urinkontrollen in vier Monaten oder 3 cm Haar, beim reduzierten Konsum drei Blutkontrollen in vier Monaten oder 3 cm Haar.
Wie Sie die Drogenfreiheit nachweisen, steht auf der Seite zum Abstinenznachweis.
Hypothese D4: Gelegentlicher Cannabiskonsum
D4 ist die einzige Drogenhypothese, bei der Sie nicht abstinent sein müssen. Sie gilt nur für Cannabis und nur, wenn der Konsum gelegentlich ist.
- D 4.1 N, gelegentlicher Konsum: nicht mehrmals pro Woche, keine anderen Drogen, kein Mischkonsum mit Alkohol, keine Gewöhnung, kleine Mengen, keine Vorratskäufe.
- D 4.2 N, Trennbereitschaft: Sie kennen die Regeln, planen ausreichend Abstand zwischen Konsum und Fahrt ein und trinken dabei keinen Alkohol.
- D 4.3 N, Trennvermögen: Sie wissen, dass THC auch ohne spürbaren Rausch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt und anders abgebaut wird als Alkohol.
- D 4.4 N, Selbstkontrolle: Sie widerstehen Gruppendruck. Ändert sich der Plan, verzichten Sie auf den Konsum oder auf die Fahrt.
- D 4.5 K, Verzicht als Alternative: Wer ganz auf Cannabis verzichtet, kann das ebenfalls darlegen, belegt über einen angemessenen Zeitraum.
In der Praxis raten wir bei einer MPU oft dennoch zum Verzicht, weil sich ein sicheres Trennen nur schwer glaubhaft machen lässt. Ob D4 in Ihrem Fall realistisch ist, hängt stark von Ihrer Vorgeschichte ab.
Was sich 2024 bei Cannabis geändert hat
Viele ältere Texte zu D4 verlangen, dass der THC-Wert zwischen Konsum und Fahrt „auf null“ sinkt. Das ist überholt.
- Seit dem 01.04.2024 regelt § 13a FeV die MPU bei Cannabis eigenständig. Sie wird vor allem bei Hinweisen auf Missbrauch, also fehlendem Trennen, bei Abhängigkeit oder bei wiederholten Zuwiderhandlungen angeordnet.
- Seit dem 22.08.2024 gilt nach § 24a StVG ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Beim ersten Verstoß drohen 500 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bei Mischkonsum mit Alkohol gilt eine strengere Regel mit 1.000 €.
- Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein Cannabisverbot am Steuer (§ 24c StVG). Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit.
Für D4 heißt das: Maßstab für das Trennen ist, dass Sie nicht mit einer THC-Konzentration fahren, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen kann. Weil sich der Wert nicht verlässlich selbst berechnen lässt, erwartet der Gutachter großzügige Abstände und klare Regeln statt Rechenspiele. Das Cannabisgesetz 2024 im Überblick
Nach Substanz
Ihre Droge, Ihre Anforderungen
Wie die Hypothesen in der Praxis angewendet werden, hängt auch von der Substanz ab.
Cannabis
MPU wegen Cannabis
Neue Rechtslage seit 2024, D3 oder D4 und die Frage nach Abstinenz.
Zur Cannabis-MPUKokain
MPU wegen Kokain
Meist D2. Ob 12 oder 15 Monate, hängt an der Aufarbeitung.
Zur Kokain-MPUAmphetamin
MPU wegen Amphetamin
Speed und Ecstasy: Einordnung und Nachweis.
Zur Amphetamin-MPUHäufige Fragen
Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen D2 und D3?
Bei D2 hat der Konsum bereits zu deutlichen Folgen geführt, es wurden mehrere oder hoch suchtpotente Drogen genommen oder es besteht eine fortgeschrittene Cannabisproblematik. Dann ist Abstinenz von allen Drogen nötig, in der Regel ein Jahr nach Abschluss einer fachlichen Aufarbeitung (D 2.5 N). Bei D3 genügen mindestens 6 Monate, nach jahrelangem Konsum in der Regel ein Jahr (D 3.6 N).
Kann ich bei Kokain der Hypothese D3 zugeordnet werden?
Selten. Kokain gilt als hoch suchtpotent, wiederholter oder regelmäßiger Konsum schließt D3 in der Regel aus. Möglich ist D3 bei Probierkonsum oder sporadischem Konsum, also seltener als einmal im Monat und ohne festes Muster (D 3.2 K Ind. 7 und 8). Mehr zur Kokain-MPU
Muss bei D4 mein THC-Wert auf null sein?
Nein, diese Formulierung ist seit 2024 überholt. Rechtlich gilt der Grenzwert von 3,5 ng/ml. Für die MPU müssen Sie glaubhaft zeigen, dass Sie Konsum und Fahren mit großzügigem Abstand sicher trennen.
Wie lange muss ich bei der Drogen-MPU abstinent sein?
Das hängt von der Hypothese ab. Bei D3 mindestens 6 Monate, nach jahrelangem Konsum in der Regel 12. Bei D2 in der Regel ein Jahr nach Abschluss einer fachlichen Aufarbeitung, ohne Aufarbeitung oder bei Abstinenz schon vor der Aufarbeitung mindestens 15 Monate. Bei D1 sollten Sie mit mindestens 15 Monaten planen. Mehr zum Abstinenznachweis
Wer entscheidet, welche Hypothese gilt?
Der Gutachter bei der Untersuchung. Er wägt Akte, Laborbefunde und Ihre Angaben im Gespräch gegeneinander ab.
Gilt D4 auch für andere Drogen als Cannabis?
Nein. Bei Kokain, Amphetamin und anderen Betäubungsmitteln wird immer Verzicht erwartet.
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D2, D3 oder D4: Wo stehen Sie?
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