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MPU verstehen · Fristen

Die Sperrfrist. Wartezeit, die Sie nutzen können.

Nach einer Entziehung durch das Gericht dürfen Sie für eine bestimmte Zeit keine neue Fahrerlaubnis bekommen.

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Sperrfrist

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Die Sperrfrist ist Zeit, die Sie für Nachweise und Vorbereitung nutzen können. Wir planen das mit Ihnen, damit am Ende alles zusammenpasst.

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Wir sehen uns das Gutachten mit Ihnen an, finden heraus, woran es lag, und bereiten den nächsten Versuch richtig vor.

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Kurz gesagt

Die Sperrfrist nach § 69a StGB dauert 6 Monate bis 5 Jahre, in Ausnahmefällen für immer. Danach bekommen Sie den Führerschein nicht automatisch zurück, sondern müssen ihn neu beantragen.

  • Den Antrag auf Neuerteilung können Sie frühestens sechs Monate vor Ende der Sperrfrist stellen.
  • Eine Verkürzung ist nach § 69a Abs. 7 StGB möglich, aber ein Ermessen des Gerichts, kein Anspruch.
  • Ein Fahrverbot ist etwas anderes: Danach bekommen Sie den Führerschein einfach zurück.
Rechtsgrundlage
§ 69a StGB
Dauer
6 Monate bis 5 Jahre, ausnahmsweise für immer
Verkürzung frühestens
nach 3 Monaten, bei Wiederholung nach 1 Jahr
Antrag auf Neuerteilung
frühestens 6 Monate vor Ende
Nach Ablauf
Neuerteilung, oft nur mit MPU

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Sperrfrist-Rechner: Wann dürfen Sie den Antrag stellen?

Tragen Sie Entzug und Sperrfrist ein. Sie sehen, wann die Sperre endet und ab wann der Antrag möglich ist.

Die Werte zeigen die Regel. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sperrfrist laut Urteil
Benötigte Abstinenz

    Rechenbeispiel. Die Sperrfrist steht im Urteil oder Strafbefehl. Welche Abstinenzdauer für Sie gilt, hängt von der Einordnung nach den Beurteilungskriterien ab.

    Was die Sperrfrist ist

    Entzieht ein Strafgericht die Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), bestimmt es zugleich eine Frist, in der Ihnen keine neue erteilt werden darf. Das ist die Sperrfrist nach § 69a StGB. Die Entziehung ist rechtlich keine Strafe, sondern eine „Maßregel der Besserung und Sicherung“: Sie soll andere Verkehrsteilnehmer schützen.

    Haben Sie gar keine Fahrerlaubnis, kann das Gericht eine isolierte Sperre verhängen. Dann dürfen Sie in dieser Zeit auch keinen Führerschein erstmals erwerben.

    Fahrverbot oder Entziehung?

    Beides wird oft verwechselt, hat aber völlig unterschiedliche Folgen:

    FahrverbotEntziehung mit Sperrfrist
    Grundlage§ 25 StVG (Ordnungswidrigkeit, 1–3 Monate) oder § 44 StGB (Straftat, 1–6 Monate)§§ 69, 69a StGB
    Fahrerlaubnisbleibt bestehenerlischt
    DanachFührerschein wird zurückgegebenAntrag auf Neuerteilung, oft mit MPU
    Typischer Anlassz. B. 0,5 ‰ als Ordnungswidrigkeit, erhebliche Geschwindigkeitsverstößez. B. Trunkenheitsfahrt ab 1,1 ‰, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs

    Auch die Führerscheinstelle kann die Fahrerlaubnis entziehen, etwa bei 8 Punkten oder wenn ein angeordnetes Gutachten nicht vorgelegt wird. Das ist keine Sperrfrist nach § 69a StGB. Nach einer Entziehung wegen 8 Punkten ist eine Neuerteilung aber frühestens nach sechs Monaten möglich (§ 4 Abs. 10 StVG). Mehr zur MPU wegen Punkten

    Fragen zu Ihrer Sperrfrist? Wir helfen gern.

    Schreiben Sie uns einfach, wie Ihr Fall aussieht. Unser Team antwortet persönlich, unverbindlich und kostenlos.

    Wann eine Sperrfrist verhängt wird

    Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Typische Fälle:

    • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), etwa nach Alkohol- oder Drogenkonsum
    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) bei erheblichem Schaden
    • Weitere Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs, etwa verbotene Rennen

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) ist ebenfalls eine Straftat. Wer keine Fahrerlaubnis hat, bekommt dafür unter Umständen eine isolierte Sperre. Bei Alkohol gilt: Ab 1,1 ‰ liegt immer eine Straftat vor. Promillegrenzen im Überblick

    Wie lange die Sperrfrist dauert

    • Mindestens 6 Monate, höchstens 5 Jahre. Ist zu erwarten, dass die Höchstfrist nicht ausreicht, kann das Gericht die Sperre für immer anordnen.
    • Mindestens 1 Jahr, wenn in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal eine Sperre gegen Sie angeordnet wurde.
    • Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Urteils oder Strafbefehls. War der Führerschein vorher vorläufig entzogen oder beschlagnahmt (§ 111a StPO), verkürzt sich das Mindestmaß um diese Zeit, auf nicht weniger als drei Monate.

    Wie lang die Sperre im Einzelfall ausfällt, hängt von der Tat, dem Wert und Ihrer Vorgeschichte ab. Feste Tabellen gibt es dafür nicht.

    Kann man die Sperrfrist verkürzen?

    Ja, nach § 69a Abs. 7 StGB. Das Gericht kann die Sperre vorzeitig aufheben, wenn neue Tatsachen zeigen, dass Sie nicht mehr ungeeignet sind. Frühestens möglich ist das, wenn die Sperre drei Monate gedauert hat, im Wiederholungsfall nach Absatz 3 ein Jahr.

    Als neue Tatsachen kommen etwa eine verkehrspsychologische Maßnahme, ein anerkannter Kurs oder belegte Abstinenz in Frage. Den Antrag stellen Sie beim Gericht, das die Sperre verhängt hat, am besten über eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

    Ein Anspruch besteht nicht. Wer Ihnen eine sichere Verkürzung verspricht, verspricht mehr, als jemand halten kann. Auch nach einer Verkürzung prüft die Führerscheinstelle, ob sie eine MPU verlangt.

    Wann Sie den Antrag auf Neuerteilung stellen

    Nach Ablauf der Sperre bekommen Sie den Führerschein nicht automatisch zurück. Sie müssen bei der Führerscheinstelle einen Antrag auf Neuerteilung stellen (§ 20 FeV).

    Stellen dürfen Sie den Antrag frühestens sechs Monate vor Ende der Sperrfrist. Weil die Bearbeitung laut Erfahrung oft 6–8 Wochen dauert und eine MPU zusätzlich Zeit braucht, ist ein früher Antrag sinnvoll. Zu früh sollte er aber nicht kommen: Wird die MPU angeordnet, bevor Ihre Nachweise vollständig sind, läuft eine Frist, die Sie unter Druck setzt.

    Unser Rat: Planen Sie den Antrag rückwärts vom gewünschten MPU-Termin. Wenn Nachweise und Vorbereitung bis dahin stehen, passt das Timing.

    Die Sperrfrist als Vorbereitungszeit

    Die meisten verlieren Zeit, weil sie bis zum Ende der Sperre warten und erst dann anfangen. Dabei lässt sich in dieser Phase fast alles vorbereiten:

    • Abstinenznachweise beginnen: Sie laufen meist 6 bis 15 Monate. Wer früh startet, verliert keine Zeit. Zum Abstinenznachweis
    • Akte und Register prüfen: Was steht im KBA-Auszug, was ist noch verwertbar? Zu den Tilgungsfristen
    • An den Ursachen arbeiten: In Einzelsitzungen, bis Sie Ihre Veränderung schlüssig erklären können. Zur Vorbereitung
    • Unterlagen sammeln: Sehtest, Passfoto, Erste-Hilfe-Kurs für den Antrag.
    HinweisDiese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Einspruch, Verkürzung der Sperrfrist oder Fragen zum Strafverfahren wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

    Häufige Fragen

    Fragen und Antworten

    Wie lange dauert eine Sperrfrist?

    Mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre, in Ausnahmefällen für immer. Wer in den drei Jahren davor schon eine Sperre hatte, bekommt mindestens ein Jahr.

    Ab wann läuft die Sperrfrist?

    Mit der Rechtskraft des Urteils oder Strafbefehls. Die Zeit einer vorläufigen Entziehung oder Beschlagnahme wird beim Mindestmaß berücksichtigt.

    Wann kann ich den Führerschein neu beantragen?

    Frühestens sechs Monate vor Ende der Sperrfrist, bei der Führerscheinstelle. So läuft der Antrag

    Kann ich die Sperrfrist verkürzen lassen?

    Nach § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben, frühestens nach drei Monaten, wenn neue Tatsachen gegen Ihre Ungeeignetheit sprechen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

    Muss ich nach der Sperrfrist zur MPU?

    Das entscheidet die Führerscheinstelle im Einzelfall. Bei Alkohol ab 1,6 ‰, bei wiederholten Auffälligkeiten oder Drogen ist das die Regel. Was ist eine MPU?

    Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Sperrfrist?

    Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen und Sie bekommen den Führerschein danach zurück. Bei einer Entziehung erlischt sie, und nach der Sperrfrist müssen Sie sie neu beantragen.

    Kann ich die Sperrfrist mit einem ausländischen Führerschein umgehen?

    Nein. Ein ausländischer Führerschein, der während der Sperrfrist erworben wurde, berechtigt in Deutschland in der Regel nicht zum Fahren. Wer trotzdem fährt, begeht eine neue Straftat.

    Ihre Sperrfrist läuft?

    Wir berechnen mit Ihnen, wann der Antrag sinnvoll ist, welche Nachweise Sie brauchen und wann ein MPU-Termin realistisch ist.

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