Kostenloser Rechner · 1 Minute
Wann darf ich wieder fahren? Ihr Zeitplan, sofort.
Wählen Sie Delikt und Lage. Sie sehen, ab wann Sie realistisch wieder am Steuer sitzen und was den Weg verkürzt, etwa eine Haaranalyse.
- Erstgespräch kostenlos
- Einzelberatung, keine Gruppe
- Köln oder online
- 30+ Jahre Erfahrung im Team
Wann darf ich wieder fahren? · kostenlos, ohne Anmeldung
Orientierung aus den Beurteilungskriterien und unserer Beratungspraxis. Keine Garantie: Am Ende entscheiden Gutachter und Behörde. Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nicht.
Kurz gesagt
Wann Sie wieder fahren, bestimmt der längste von drei Zeiträumen: die Sperrfrist, ein nötiger Abstinenznachweis und Ihre Vorbereitung. Alle drei laufen parallel.
- Straftaten wie Fahrerflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis: oft 3 bis 6 Monate Vorbereitung.
- Illegale Rennen, Urkundenfälschung, fahrlässige Körperverletzung: oft 6 bis 9 Monate.
- Alkohol und Drogen: je nach Einordnung meist 6, 12 oder 15 Monate Abstinenz.
So rechnet der Rechner
Der Rechner nimmt den längsten Zeitraum aus Restsperrfrist, nötiger Abstinenz und Vorbereitung und rechnet etwa einen Monat für Antrag, MPU-Termin und Gutachten dazu. Die Zeiträume laufen parallel. Wer früh beginnt, verliert keine Zeit.
| Delikt | Vorbereitung, typisch |
|---|---|
| Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Punkte | 3 bis 6 Monate |
| Illegales Rennen, Urkundenfälschung, fahrlässige Körperverletzung, Aggression | 6 bis 9 Monate |
| Alkohol ohne Abstinenzpflicht | 3 bis 9 Monate |
| Wiederholung oder mehrere Delikte | etwa 3 Monate länger |
Haaranalyse: Monate rückwirkend belegen
Wer bereits clean ist, kann Abstinenz mit einer Haaranalyse rückwirkend belegen. Bei Drogen belegt 1 cm Kopfhaar etwa einen Monat: 6 cm Haar sparen sofort 6 Monate. Bei Alkohol werden höchstens 3 cm ausgewertet, also etwa 3 Monate. Ohne Nachweis zählt die Zeit nicht, auch wenn Sie nichts konsumiert haben.
Keine Haare? Bei Glatze oder sehr kurzen Haaren läuft der Nachweis über unangekündigte Urinkontrollen (UK). Sie zählen ab Programmstart, mindestens 4 Kontrollen für 6 Monate, 6 für 12 und 7 für 15 Monate. Rückwirkend geht das nicht, deshalb lohnt sich ein früher Start. Mehr dazu beim Abstinenznachweis.
Fragen zu Ihrem Weg zurück? Wir helfen gern.
Schreiben Sie uns einfach, wie Ihr Fall aussieht. Unser Team antwortet persönlich, unverbindlich und kostenlos.
Warum die Abstinenzdauer nicht willkürlich ist
Wie lange Abstinenz nötig ist, richtet sich nach den Beurteilungskriterien, nach denen alle Begutachtungsstellen arbeiten. Sie ordnen Ihren Fall einer Hypothese zu, bei Alkohol A1 bis A3, bei Drogen D1 bis D3. Daraus folgt der Zeitraum. Bei A3 ist gar kein Verzicht vorgeschrieben, dort genügt der Nachweis kontrollierten Trinkens mit zwei Haarproben im Abstand von drei Monaten. Bei THC belegt eine 6-cm-Haarprobe etwa 6 Monate rückwirkend. Viele Fälle sind deshalb schon nach rund 3 Monaten startklar, ohne Gewähr. Genauer rechnen Sie mit dem Abstinenzrechner Alkohol oder dem Abstinenzrechner Drogen.
Führerschein noch da? Dann zählt jeder Tag
Solange die Behörde noch nicht entschieden hat, lässt sich der Entzug je nach Fall abwenden, wenn rechtzeitig ein positives Gutachten vorliegt. Schicken Sie uns das Schreiben der Behörde per WhatsApp oder lesen Sie Führerscheinrettung prüfen.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Es ist eine Orientierung. Am Ende entscheiden Gutachter und Führerscheinstelle. Ihren genauen Zeitplan erstellen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Kann ich die Wartezeit verkürzen?
Oft ja: indem Sie Nachweise und Vorbereitung sofort beginnen, statt das Ende der Sperrfrist abzuwarten, und bereits abstinente Monate per Haaranalyse belegen. Eine Sperrfristverkürzung ist Sache des Gerichts; dafür empfehlen wir eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.
Wann kann ich den Antrag stellen?
Frühestens sechs Monate vor Ende der Sperrfrist. Mehr unter Antrag auf Neuerteilung.
Weiterlesen
Sprechen wir über Ihre Situation.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir sehen uns Ihren Fall an und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg realistisch ist.
- Telefon0221 272 58 970
- WhatsApp (Unterlagen senden)0174 6000 640
- E-Mailinfo@mpu-koeln.de
- BeratungsstelleKreuzgasse 2–4, 50667 Köln
Mo–Fr, 10:00–19:00 Uhr
