MPU-Grund · Drogen
MPU wegen Drogen. Welcher Weg für Ihre Substanz gilt.
Nach einer Drogenfahrt, einem Besitzdelikt oder einem Hinweis der Polizei prüft die Führerscheinstelle, ob Sie zum Fahren geeignet sind.
- Erstgespräch kostenlos
- Einzelberatung, keine Gruppe
- Köln oder online
- 30+ Jahre Erfahrung im Team
Wo stehen Sie gerade?
Tippen Sie an, was passt. Wir melden uns persönlich.
Ab heute zählt jeder Tag.
Eine Haaranalyse kann bis zu 6 Monate rückwirkend belegen. Wir sagen Ihnen, wann der erste Test sinnvoll ist, damit keine Zeit verloren geht.
Diese Zeit kann schon zählen.
Eine Haaranalyse weist ungefähr 1 cm pro Monat nach, bis zu 6 cm. Ohne Haare geht es mit Urinkontrollen, die ab Programmstart zählen. Wir planen das mit Ihnen.
Sehr gut, dann nutzen wir die Zeit.
Während die Nachweise laufen, bereiten wir Sie auf das Gespräch vor. Wie lange die Nachweise laufen müssen, hängt von Ihrem Fall ab. Wir prüfen, was für Sie gilt.
Das ist kein Endpunkt.
Wir sehen uns das Gutachten mit Ihnen an, finden heraus, woran es lag, und bereiten den nächsten Versuch richtig vor.
Oder direkt anrufen: 0221 272 58 970
Kurz gesagt
Bei harten Drogen wie Kokain oder Amphetamin verlieren Sie den Führerschein in der Regel schon nach einmaligem Konsum. Für die Neuerteilung brauchen Sie eine positive MPU mit Abstinenznachweis.
- Cannabis wird seit 2024 anders behandelt: Eine MPU droht vor allem bei Missbrauch, Abhängigkeit oder wiederholten Verstößen.
- Wie lange Sie abstinent sein müssen, hängt von der Einordnung nach den D-Kriterien ab und bei D2 davon, ob und wann Sie die Ursachen fachlich aufgearbeitet haben. Meist sind es 6 bis 15 Monate.
- Zählen kann nur, was belegt ist: Urinkontrollen ab Programmbeginn, eine Haaranalyse bis zu sechs Monate rückwirkend. Ein früher Start spart Monate.
- Rechtsgrundlagen
- §§ 11, 13a, 14, 46 FeV und Anlage 4 FeV
- Ordnungswidrigkeit
- § 24a StVG: ab 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Prüfung nach
- D-Kriterien, Hypothesen D1–D4
- Typische Abstinenz
- 6–15 Monate, je nach Hypothese
Drogen-MPU im Überblick
Worauf der Gutachter bei Drogen schaut.
Tippen Sie auf einen Punkt. Genau diese Themen arbeiten wir in der Vorbereitung mit Ihnen auf.
Prüfbereich 01 · D-Kriterien
Konsumgeschichte
Geprüft wird, ob Sie Beginn, Häufigkeit und Entwicklung Ihres Konsums offen und stimmig schildern, einschließlich Mischkonsum. Der Gutachter gleicht Ihre Angaben mit Laborbefund und Akte ab. Verharmlosen fällt dabei schnell auf.
Typische Fragen im Gespräch
- Wann und wie haben Sie angefangen?
- Wie oft haben Sie zuletzt konsumiert?
- Passt Ihr Laborbefund zu Ihren Angaben?
So bereiten wir Sie vor
Wir gehen den Befund mit Ihnen durch, damit Ihre Schilderung und die Werte zusammenpassen.
Prüfbereich 02 · D-Kriterien
Funktion des Konsums
Der Gutachter will verstehen, welche Rolle die Droge in Ihrem Leben hatte: Leistung, Entspannung, Zugehörigkeit oder Flucht vor Problemen. Erst wenn das klar ist, wird nachvollziehbar, warum Sie heute ohne auskommen.
Typische Fragen im Gespräch
- Was hat die Droge Ihnen gegeben?
- In welcher Lebensphase war der Konsum am stärksten?
- Was ersetzt das heute?
So bereiten wir Sie vor
In der Ursachenanalyse finden wir mit Ihnen die Gründe und was heute an ihre Stelle getreten ist.
Prüfbereich 03 · D-Kriterien
Ausstieg
Wichtig ist, dass der Ausstieg aus eigener Einsicht kommt und nicht nur wegen des Führerscheins. Der Gutachter fragt nach dem genauen Zeitpunkt, nach Ihrer Motivation und nach den ersten schwierigen Wochen.
Typische Fragen im Gespräch
- Wann haben Sie zuletzt konsumiert?
- Warum haben Sie aufgehört, abgesehen vom Führerschein?
- Was war am Anfang am schwersten?
So bereiten wir Sie vor
Wir helfen Ihnen, Ihre Entscheidung klar und glaubwürdig zu begründen.
Prüfbereich 04 · D-Kriterien
Umfeld
Ein dauerhafter Verzicht braucht ein Umfeld, das ihn trägt. Der Gutachter fragt, ob sich Kontakte, Freizeit und Tagesablauf verändert haben und wie Sie mit Angeboten umgehen.
Typische Fragen im Gespräch
- Haben Sie noch Kontakt zu Menschen, die konsumieren?
- Wie verbringen Sie heute Ihre Freizeit?
- Was tun Sie, wenn Ihnen etwas angeboten wird?
So bereiten wir Sie vor
Wir schauen mit Ihnen, was sich bereits verändert hat und wo noch Risiken liegen.
Prüfbereich 05 · D-Kriterien
Stabilität und Nachweis
Je nach Einordnung verlangen die D-Kriterien in der Regel 6, 12 oder 15 Monate nachgewiesene Abstinenz, belegt durch Urin- oder Haaranalysen. Dazu kommen konkrete Strategien gegen einen Rückfall.
Typische Fragen im Gespräch
- Wie lange sind Sie abstinent, und wie belegen Sie das?
- Was wäre für Sie eine Rückfallsituation?
- Warum ist Ihr Verzicht dauerhaft?
So bereiten wir Sie vor
Wir planen Art und Dauer der Nachweise und bereiten Sie auf die Fragen zur Stabilität vor.
Ihr Weg zur Drogen-MPU
- Was passiert
- Anordnung, Fragestellung, Laborbefund und Fristen lesen, Akteneinsicht nehmen.
- Ihre Aufgabe
- Schreiben der Behörde und Befund bereithalten.
- Unsere Unterstützung
- Wir prüfen die Unterlagen und erklären, worauf es ankommt.
- Was passiert
- Einordnung nach den D-Kriterien, daraus ergibt sich die nötige Abstinenzdauer.
- Ihre Aufgabe
- Offen über Ihren Konsum sprechen.
- Unsere Unterstützung
- Wir ordnen Ihren Fall ein und berechnen den frühesten realistischen Termin.
- Was passiert
- Urin- oder Haaranalysen bei einem anerkannten Labor, lückenlos.
- Ihre Aufgabe
- Kontrollen wahrnehmen, nichts Verdächtiges einnehmen.
- Unsere Unterstützung
- Wir sagen Ihnen, welches Programm passt und wann Sie starten.
- Was passiert
- Einzelsitzungen zu Konsum, Funktion, Ausstieg und Umfeld.
- Ihre Aufgabe
- Ehrlich hinschauen, Aufgaben zwischen den Sitzungen.
- Unsere Unterstützung
- Wir begleiten Sie, bis Ihre Geschichte schlüssig ist.
- Was passiert
- Probegespräch unter realen Bedingungen, durch einen anderen Psychologen aus dem Team.
- Ihre Aufgabe
- Das Gespräch einmal komplett durchspielen.
- Unsere Unterstützung
- Wir besprechen danach jede Schwachstelle.
- Was passiert
- Medizinischer Teil mit Drogenscreening, Leistungstest und psychologisches Gespräch.
- Ihre Aufgabe
- Termin wahrnehmen, alle Nachweise mitbringen.
- Unsere Unterstützung
- Wir stimmen den Termin mit Ihnen ab und bereiten den Tag vor.
MPU-Quiz · 2 Minuten
Wie gut sind Sie vorbereitet?
Typische Fragen zu Ablauf, Abstinenz, Kriterien und Begutachtung. Mit Erklärung nach jeder Antwort.
Rechner · kostenlos
Wann darf ich wieder fahren? Ihr Zeitplan in 1 Minute.
Wählen Sie Ihr Delikt und Ihre Lage. Sie sehen sofort, ab wann Sie realistisch wieder fahren können und was den Weg verkürzt.
Orientierung aus den Beurteilungskriterien und unserer Praxis. Ihren genauen Zeitplan erstellen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Orientierung aus den Beurteilungskriterien und unserer Beratungspraxis. Keine Garantie: Am Ende entscheiden Gutachter und Behörde. Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nicht.
Abstinenzrechner · kostenlos
Abstinenzrechner Drogen: Wie lange müssen Sie abstinent sein?
Ein paar Fragen nach den Beurteilungskriterien. Sie sehen Ihren Richtwert in Monaten und wann Ihr Nachweis vollständig ist.
Light-Version nach den Beurteilungskriterien. Ihre genaue Einordnung prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Orientiert an den Beurteilungskriterien (Hypothesen A1–A3, D1–D3), nach denen alle Begutachtungsstellen arbeiten. Die Einordnung trifft am Ende der Gutachter. Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nur, wenn Sie sie uns schicken.
Womit sind Sie aufgefallen?
Jede Substanz hat ihre eigenen Regeln.
Wählen Sie die Seite, die zu Ihrem Fall passt. Dort finden Sie Grenzwerte, Bußgelder und Abstinenzzeiten im Detail.
THC · seit 2024 neu geregelt
Cannabis
Grenzwert 3,5 ng/ml seit 22.08.2024, eigene MPU-Regel in § 13a FeV. Beim ersten Verstoß meist keine MPU.
MPU wegen CannabisHarte Droge
Kokain
Schon einmaliger Konsum führt in der Regel zur Entziehung. Für die MPU sind meist 12 bis 15 Monate Abstinenz nötig, je nachdem, ob und wann die Ursachen aufgearbeitet wurden.
MPU wegen KokainSpeed · MDMA · Ecstasy
Amphetamin
Wie Kokain eine harte Droge: Entziehung auch beim Ersttäter. Abstinenz je nach Hypothese 6 bis 12 Monate oder länger.
MPU wegen AmphetaminWann die Führerscheinstelle eine Drogen-MPU anordnet
Die MPU ist kein Teil der Strafe. Sie ist ein Gutachten, mit dem die Führerscheinstelle klärt, ob Zweifel an Ihrer Fahreignung ausgeräumt sind. Typische Anlässe sind:
- Fahrt unter Drogeneinfluss mit Auto, Motorrad oder E-Scooter, auch ohne Unfall.
- Besitz oder Handel, auch ohne Bezug zum Straßenverkehr. Die Polizei meldet solche Fälle an die Führerscheinstelle.
- Auffälligkeit ohne Kraftfahrzeug, zum Beispiel als Radfahrer oder Fußgänger, wenn sich daraus Hinweise auf Konsum ergeben.
- Neuerteilung nach Entziehung: Wurde die Fahrerlaubnis wegen Drogen entzogen, verlangt die Behörde vor der Neuerteilung in der Regel ein MPU-Gutachten (§ 14 Abs. 2 FeV).
Maßgeblich sind die Substanz, die Blutwerte und die Umstände. Für Cannabis gilt seit dem 01.04.2024 die Sonderregel des § 13a FeV, für alle anderen Betäubungsmittel § 14 FeV. Auch wer gar keinen Führerschein besitzt, kann vor dem Ersterwerb zur MPU aufgefordert werden.
Harte Drogen und Cannabis: der entscheidende Unterschied
Nach Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist ungeeignet, wer Betäubungsmittel wie Kokain, Amphetamin, MDMA oder Heroin einnimmt. Die Rechtsprechung lässt dafür in der Regel schon den einmaligen nachgewiesenen Konsum genügen. Die Behörde entzieht dann die Fahrerlaubnis ohne vorherige MPU, oft sehr schnell.
Bei Cannabis kommt es seit 2024 darauf an, ob Sie Konsum und Fahren sicher trennen. Wer einmal mit mehr als 3,5 ng/ml THC fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, ist aber nicht automatisch ungeeignet.
| Cannabis | Kokain, Amphetamin, MDMA | |
|---|---|---|
| Grenzwert im Straßenverkehr | 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG) | Kein Toleranzwert für den Konsum; Ordnungswidrigkeit schon bei Nachweis im Blut (§ 24a Abs. 2 StVG) |
| Erster Verstoß | 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, meist keine MPU | Bußgeld wie bei Cannabis, zusätzlich in der Regel Entziehung durch die Führerscheinstelle |
| MPU-Grundlage | § 13a FeV: Missbrauch, Abhängigkeit, wiederholte Verstöße | § 14 FeV, spätestens bei der Neuerteilung |
| Fahranfänger, unter 21 | Cannabisverbot (§ 24c StVG), Ordnungswidrigkeit | Gleiche Regeln wie für alle Fahrer |
Kommen Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzu, wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat (§ 316 oder § 315c StGB), und zwar bei jeder Substanz. Dann entzieht meist das Gericht die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperrfrist.
Fragen zu Ihrer Drogen-MPU? Wir helfen gern.
Schreiben Sie uns einfach, wie Ihr Fall aussieht. Unser Team antwortet persönlich, unverbindlich und kostenlos.
Was nach einer Drogenfahrt passiert
Es laufen oft zwei Verfahren nebeneinander, die man auseinanderhalten sollte.
Strafrecht oder Bußgeld
Bei einer Ordnungswidrigkeit erhalten Sie einen Bußgeldbescheid: 500 € beim ersten Mal, 1.000 € beim zweiten, 1.500 € ab dem dritten Verstoß, jeweils mit 2 Punkten und einem Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Ein Fahrverbot ist keine Entziehung: Den Führerschein bekommen Sie danach ohne MPU zurück.
Bei einer Straftat kann die Polizei den Führerschein beschlagnahmen, das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen (§ 111a StPO). Es folgt meist ein Strafbefehl mit Geldstrafe und einer Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren. Gegen den Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.
Verwaltungsrecht
Unabhängig davon prüft die Führerscheinstelle Ihre Eignung (§ 46 FeV). Bei harten Drogen entzieht sie die Fahrerlaubnis meist ohne Gutachten. Eine Sperrfrist setzt die Behörde dabei nicht, die Neuerteilung hängt aber vom Abstinenznachweis und der MPU ab.
Den Antrag auf Neuerteilung können Sie frühestens sechs Monate vor Ende einer Sperrfrist stellen. Erst danach ordnet die Behörde die MPU an.
Wie lange Sie abstinent sein müssen
Eine pauschale Antwort wie „immer 12 Monate“ oder „Abstinenz ist nicht nötig“ ist bei Drogen fast immer falsch. Entscheidend ist, welcher Hypothese der D-Kriterien Ihr früherer Konsum zugeordnet wird.
| Hypothese | Typischer Fall | Abstinenz in der Regel |
|---|---|---|
| D1 Abhängigkeit | Abhängiger Konsum, oft mit Therapie | Entwöhnung, danach Planung mit mindestens 15 Monaten |
| D2 fortgeschrittene Drogenproblematik | Wiederholter Konsum hoch suchtpotenter Drogen wie Kokain, Mischkonsum, schädlicher Gebrauch mit Folgen | 1 Jahr nach Abschluss einer fachlichen Aufarbeitung, ohne Aufarbeitung mindestens 15 Monate (D 2.5 N) |
| D3 Drogengefährdung | Begrenzter Konsum ohne verfestigte Problematik | mindestens 6 Monate, nach jahrelangem Konsum in der Regel 12 (D 3.6 N); bei Cannabis auch reduzierter Konsum möglich |
| D4 nur bei Cannabis | Gelegentlicher Konsum, sicheres Trennen von Fahren | kein Abstinenzzwang, aber hohe Anforderungen |
Woran liegt das? Bei D2 erwarten die Kriterien, dass Sie die Ursachen fachlich aufgearbeitet haben, etwa in einer Drogenberatung, Psychotherapie oder bei einem in der Drogentherapie erfahrenen Verkehrspsychologen. Dann gilt in der Regel ein Jahr Abstinenz nach Abschluss der Aufarbeitung. Fehlt sie, muss eine längere belegte Zeit von mindestens 15 Monaten zeigen, dass der Verzicht trotzdem stabil ist. Haben Sie schon vor der Aufarbeitung aufgehört, soll der letzte Konsum mindestens 15 Monate zurückliegen. Bei D3 hängt die Dauer davon ab, wie lange das alte Konsummuster eingeübt war.
Die Werte sind Richtgrößen. Auch nach einem Rückfall oder bei Mischkonsum gibt es keine starre 15-Monats-Regel: Es kommt auf die Hypothese und den zeitlichen Ablauf von Aufarbeitung und Abstinenz an. Wie die Nachweise per Urin oder Haar funktionieren, erklärt die Seite Abstinenznachweis.
Mischkonsum: Drogen und Alkohol
Wer Drogen und Alkohol kombiniert hat oder mehrere Substanzen nebeneinander konsumiert, wird in der Regel strenger beurteilt. Häufig ordnet der Gutachter den Fall der Hypothese D2 zu. Dann ist Abstinenz von allen Drogen nötig, in der Regel ein Jahr nach Abschluss einer fachlichen Aufarbeitung. War der Mischkonsum mit Alkohol Anlass der Untersuchung, belegen Sie zusätzlich einen Alkoholverzicht für zumindest drei bis vier Monate vor der Begutachtung (D 2.5 N Ind. 11). Bei Hinweisen auf ein eigenes Alkoholproblem sind es mindestens sechs Monate (Ind. 10).
Stand auch Alkohol im Raum, kann die Führerscheinstelle eine doppelte Fragestellung stellen: Drogen und Alkohol. Das Gutachten wird dann teurer, laut alter Gebührenübersicht rund 1.214 € (ohne Gewähr), und der Gutachter fragt auch nach Ihrem Trinkverhalten. Selbst ohne doppelte Fragestellung fragen Gutachter nach Alkohol, weil sie eine Suchtverlagerung ausschließen wollen. Mehr dazu auf der Seite MPU wegen Alkohol und im Ratgeber D3-Hypothese bei Mischkonsum.
Was der Gutachter wissen will
Die Drogen-MPU hat drei Teile: eine medizinische Untersuchung mit Prüfung Ihrer Abstinenzbelege, einen Leistungstest am Computer für Reaktion und Konzentration und das psychologische Gespräch.
Im Gespräch geht es um Ihre Konsumgeschichte, die Gründe für den Konsum, den Moment Ihrer Entscheidung zur Veränderung und darum, wie Sie Rückfälle verhindern. Auswendig gelernte Antworten fallen auf. Überzeugend ist eine ehrliche, schlüssige Schilderung, die zu den Befunden passt. Typische Fragen bei der Drogen-MPU
Ihr Weg zurück
In fünf Schritten zur Drogen-MPU.
Die Reihenfolge ist wichtig. Wer mit den Nachweisen zu spät beginnt, verliert Zeit.
-
Fall einordnen
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Strafbefehl, Blutwerte und Schreiben der Führerscheinstelle und schätzen die Hypothese ein.
Details zu „Fall einordnen“
Hilfreich ist ein aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister. So sehen wir, welche Eintragungen noch verwertbar sind.
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Abstinenz beginnen
Sie starten ein anerkanntes Abstinenzprogramm per Urin oder Haar. Belegt ist nur der Zeitraum, den das Programm abdeckt.
Details zu „Abstinenz beginnen“
Haare wachsen etwa 1 cm pro Monat. Bei Drogen werden höchstens 6 cm je Probe ausgewertet, das sind rund sechs Monate rückwirkend. Urinkontrollen kommen unangekündigt und zählen erst ab Programmbeginn. Bei D2 wird immer polytoxikologisch untersucht, also auf alle gängigen Drogen.
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Ursachen aufarbeiten
In Einzelsitzungen klären wir, warum Sie konsumiert haben und was sich seitdem dauerhaft verändert hat.
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Antrag stellen
Sie beantragen die Neuerteilung und erteilen die Einverständniserklärung für die Begutachtungsstelle.
Details zu „Antrag stellen“
Wie das genau abläuft: Antrag auf Neuerteilung und Einverständniserklärung.
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Simulation und MPU
Ein anderer Psychologe simuliert das Gespräch. Erst wenn Ihre Schilderung trägt, gehen Sie zur echten MPU.
Details zu „Simulation und MPU“
Mehr zur MPU-Simulation.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Welche Drogen führen zu einer MPU?
Alle Betäubungsmittel, also etwa Cannabis, Kokain, Amphetamin, MDMA, Heroin und andere illegale Substanzen. Auch der missbräuchliche Gebrauch von Medikamenten kann Zweifel an der Fahreignung begründen (Anlage 4 Nr. 9 FeV).
Muss ich nach einmaligem Cannabiskonsum zur MPU?
Seit 2024 in der Regel nicht, wenn es ein erster Verstoß über 3,5 ng/ml ohne weitere Auffälligkeiten war. Bei Hinweisen auf Missbrauch, bei Wiederholung oder Mischkonsum kann sie angeordnet werden. Mehr zu Cannabis
Wird der Führerschein schon nach einmaligem Kokainkonsum entzogen?
Ja, in der Regel. Kokain zählt zu den harten Drogen, schon der einmalige Nachweis reicht der Führerscheinstelle für die Entziehung. Mehr zu Kokain
Kann schon der Besitz von Drogen eine MPU auslösen?
Ja. Besitz zeigt der Behörde, dass Sie Zugang zu Drogen haben. Bei harten Drogen oder größeren Mengen kann sie deshalb auch ohne Fahrt ein Gutachten verlangen.
Wie lange dauert die Abstinenz bei Mischkonsum?
Mischkonsum führt oft zur Hypothese D2. Dann gilt in der Regel ein Jahr Abstinenz nach Abschluss einer fachlichen Aufarbeitung, ohne Aufarbeitung mindestens 15 Monate. War Alkohol beteiligt, kommt ein belegter Alkoholverzicht von drei bis vier, bei einem eigenen Alkoholproblem sechs Monaten hinzu. Haaranalysen können einen Teil rückwirkend belegen und so Wartezeit sparen.
Fragt der Gutachter auch nach Alkohol?
Ja. Gutachter wollen ausschließen, dass Sie den Drogenkonsum durch Alkohol ersetzen. Wer eine Drogenproblematik hatte, sollte auch beim Alkohol sehr zurückhaltend sein.
Was kostet eine Drogen-MPU?
Die Begutachtungsstelle berechnet für eine Drogen-MPU rund 855 €, Stand bitte prüfen. Dazu kommen die Abstinenznachweise und gegebenenfalls die Vorbereitung. Alle Kosten
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Drogen-MPU: Wir ordnen Ihren Fall ein.
Schicken Sie uns Strafbefehl, Blutwerte oder das Schreiben der Führerscheinstelle. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Hypothese, Abstinenzdauer und einen realistischen Zeitplan.
- Telefon0221 272 58 970
- WhatsApp (Unterlagen senden)0174 6000 640
- E-Mailinfo@mpu-koeln.de
- BeratungsstelleKreuzgasse 2–4, 50667 Köln
Mo–Fr, 10:00–19:00 Uhr
