Ratgeber · D-Kriterien · Mischkonsum
D3 trotz Mischkonsum? Wann es möglich ist und wann nicht.
Wer Drogen mit Alkohol oder mehrere Drogen kombiniert hat, landet bei der MPU nicht automatisch in Hypothese D2.
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Während die Nachweise laufen, bereiten wir Sie auf das Gespräch vor. Wie lange die Nachweise laufen müssen, hängt von Ihrem Fall ab. Wir prüfen, was für Sie gilt.
Das ist kein Endpunkt.
Wir sehen uns das Gutachten mit Ihnen an, finden heraus, woran es lag, und bereiten den nächsten Versuch richtig vor.
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Kurz gesagt
Ja, D3 ist bei Mischkonsum möglich, wenn bei keiner der Substanzen eine fortgeschrittene Problematik nach D 2.1 N bis D 2.4 N entstanden ist. Dann müssen Sie allerdings auf alle illegalen Drogen verzichten, nur bei Cannabis kann ein reduzierter Konsum geprüft werden.
- Ohne fachliche Hilfe veränderbar sind nach den Kriterien vor allem Cannabis, Amphetamin und Ecstasy.
- Wiederholter Konsum hoch suchtpotenter Drogen wie Kokain, Methamphetamin, Opiate oder NpS schließt D3 in der Regel aus.
- Häufiger Mischkonsum mit Alkohol, gezielt zur Wirkungssteigerung, ist ein Merkmal für D2.
- D3 Drogengefährdung
- mind. 6 Monate, bei langjährigem Konsum in der Regel 1 Jahr (D 3.6 N)
- D2 fortgeschrittene Problematik
- in der Regel 1 Jahr nach Aufarbeitung, ohne Aufarbeitung mind. 15 Monate (D 2.5 N)
- D3 möglich vor allem bei
- Cannabis, Amphetamin, Ecstasy
- D3 in der Regel ausgeschlossen
- wiederholter Konsum hoch suchtpotenter Drogen
- Häufiger Mischkonsum
- regelhaft über mind. einen Monat oder oft innerhalb eines Jahres
Drogen-MPU im Überblick
Worauf der Gutachter bei Drogen schaut.
Tippen Sie auf einen Punkt. Genau diese Themen arbeiten wir in der Vorbereitung mit Ihnen auf.
Prüfbereich 01 · D-Kriterien
Konsumgeschichte
Geprüft wird, ob Sie Beginn, Häufigkeit und Entwicklung Ihres Konsums offen und stimmig schildern, einschließlich Mischkonsum. Der Gutachter gleicht Ihre Angaben mit Laborbefund und Akte ab. Verharmlosen fällt dabei schnell auf.
Typische Fragen im Gespräch
- Wann und wie haben Sie angefangen?
- Wie oft haben Sie zuletzt konsumiert?
- Passt Ihr Laborbefund zu Ihren Angaben?
So bereiten wir Sie vor
Wir gehen den Befund mit Ihnen durch, damit Ihre Schilderung und die Werte zusammenpassen.
Prüfbereich 02 · D-Kriterien
Funktion des Konsums
Der Gutachter will verstehen, welche Rolle die Droge in Ihrem Leben hatte: Leistung, Entspannung, Zugehörigkeit oder Flucht vor Problemen. Erst wenn das klar ist, wird nachvollziehbar, warum Sie heute ohne auskommen.
Typische Fragen im Gespräch
- Was hat die Droge Ihnen gegeben?
- In welcher Lebensphase war der Konsum am stärksten?
- Was ersetzt das heute?
So bereiten wir Sie vor
In der Ursachenanalyse finden wir mit Ihnen die Gründe und was heute an ihre Stelle getreten ist.
Prüfbereich 03 · D-Kriterien
Ausstieg
Wichtig ist, dass der Ausstieg aus eigener Einsicht kommt und nicht nur wegen des Führerscheins. Der Gutachter fragt nach dem genauen Zeitpunkt, nach Ihrer Motivation und nach den ersten schwierigen Wochen.
Typische Fragen im Gespräch
- Wann haben Sie zuletzt konsumiert?
- Warum haben Sie aufgehört, abgesehen vom Führerschein?
- Was war am Anfang am schwersten?
So bereiten wir Sie vor
Wir helfen Ihnen, Ihre Entscheidung klar und glaubwürdig zu begründen.
Prüfbereich 04 · D-Kriterien
Umfeld
Ein dauerhafter Verzicht braucht ein Umfeld, das ihn trägt. Der Gutachter fragt, ob sich Kontakte, Freizeit und Tagesablauf verändert haben und wie Sie mit Angeboten umgehen.
Typische Fragen im Gespräch
- Haben Sie noch Kontakt zu Menschen, die konsumieren?
- Wie verbringen Sie heute Ihre Freizeit?
- Was tun Sie, wenn Ihnen etwas angeboten wird?
So bereiten wir Sie vor
Wir schauen mit Ihnen, was sich bereits verändert hat und wo noch Risiken liegen.
Prüfbereich 05 · D-Kriterien
Stabilität und Nachweis
Je nach Einordnung verlangen die D-Kriterien in der Regel 6, 12 oder 15 Monate nachgewiesene Abstinenz, belegt durch Urin- oder Haaranalysen. Dazu kommen konkrete Strategien gegen einen Rückfall.
Typische Fragen im Gespräch
- Wie lange sind Sie abstinent, und wie belegen Sie das?
- Was wäre für Sie eine Rückfallsituation?
- Warum ist Ihr Verzicht dauerhaft?
So bereiten wir Sie vor
Wir planen Art und Dauer der Nachweise und bereiten Sie auf die Fragen zur Stabilität vor.
Ihr Weg zur Drogen-MPU
- Was passiert
- Anordnung, Fragestellung, Laborbefund und Fristen lesen, Akteneinsicht nehmen.
- Ihre Aufgabe
- Schreiben der Behörde und Befund bereithalten.
- Unsere Unterstützung
- Wir prüfen die Unterlagen und erklären, worauf es ankommt.
- Was passiert
- Einordnung nach den D-Kriterien, daraus ergibt sich die nötige Abstinenzdauer.
- Ihre Aufgabe
- Offen über Ihren Konsum sprechen.
- Unsere Unterstützung
- Wir ordnen Ihren Fall ein und berechnen den frühesten realistischen Termin.
- Was passiert
- Urin- oder Haaranalysen bei einem anerkannten Labor, lückenlos.
- Ihre Aufgabe
- Kontrollen wahrnehmen, nichts Verdächtiges einnehmen.
- Unsere Unterstützung
- Wir sagen Ihnen, welches Programm passt und wann Sie starten.
- Was passiert
- Einzelsitzungen zu Konsum, Funktion, Ausstieg und Umfeld.
- Ihre Aufgabe
- Ehrlich hinschauen, Aufgaben zwischen den Sitzungen.
- Unsere Unterstützung
- Wir begleiten Sie, bis Ihre Geschichte schlüssig ist.
- Was passiert
- Probegespräch unter realen Bedingungen, durch einen anderen Psychologen aus dem Team.
- Ihre Aufgabe
- Das Gespräch einmal komplett durchspielen.
- Unsere Unterstützung
- Wir besprechen danach jede Schwachstelle.
- Was passiert
- Medizinischer Teil mit Drogenscreening, Leistungstest und psychologisches Gespräch.
- Ihre Aufgabe
- Termin wahrnehmen, alle Nachweise mitbringen.
- Unsere Unterstützung
- Wir stimmen den Termin mit Ihnen ab und bereiten den Tag vor.
MPU-Quiz · 2 Minuten
Wie gut sind Sie vorbereitet?
Typische Fragen zu Ablauf, Abstinenz, Kriterien und Begutachtung. Mit Erklärung nach jeder Antwort.
Abstinenzrechner · kostenlos
Abstinenzrechner Mischkonsum: Wie lange müssen Sie abstinent sein?
Ein paar Fragen nach den Beurteilungskriterien. Sie sehen Ihren Richtwert in Monaten und wann Ihr Nachweis vollständig ist.
Light-Version nach den Beurteilungskriterien. Ihre genaue Einordnung prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Orientiert an den Beurteilungskriterien (Hypothesen A1–A3, D1–D3), nach denen alle Begutachtungsstellen arbeiten. Die Einordnung trifft am Ende der Gutachter. Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nur, wenn Sie sie uns schicken.
D2 oder D3: Was der Unterschied bedeutet
Die D-Kriterien ordnen den früheren Drogenkonsum einer Hypothese zu. Davon hängt ab, wie lange Sie Ihre Drogenfreiheit belegen müssen und was im Gespräch erwartet wird.
| Hypothese | Typisches Bild | Abstinenz in der Regel |
|---|---|---|
| D1 Abhängigkeit | Kontrollverlust, Entzug, Diagnose | Entgiftung und Entwöhnung, Planung mit mind. 15 Monaten belegter Abstinenz |
| D2 fortgeschrittene Drogenproblematik | Schädlicher Gebrauch, problematische Konsummotive, polyvalenter Konsum oder hoch suchtpotente Drogen, fortgeschrittene Cannabisproblematik | ein Jahr nach Abschluss der fachlichen Aufarbeitung, ohne Aufarbeitung mind. 15 Monate (D 2.5 N) |
| D3 Drogengefährdung | Riskanter Konsum, Kontrolle noch weitgehend vorhanden, angemessene Reaktion auf negative Folgen | mind. 6 Monate, bei langjährigem Konsum in der Regel ein Jahr (D 3.6 N) |
| D4 gelegentlicher Cannabiskonsum | Nur Cannabis, verlässliches Trennen von Konsum und Fahren | keine Abstinenz zwingend |
Für D3 müssen nach der Vorbemerkung die Kriterien D 3.1 K oder D 3.2 K jeweils zusammen mit D 3.3 K erfüllt sein. Für D2 genügt eines der Kriterien D 2.1 N bis D 2.4 N.
Die Grundregel bei mehreren Substanzen
Die Vorbemerkung zu D3 ist hier eindeutig: Liegt Cannabiskonsum und der Konsum anderer illegaler Drogen vor, ist D3 nicht mehr anwendbar, sobald sich bei einer der Substanzen eine fortgeschrittene Problematik nach D2 entwickelt hat.
Woran liegt das? Die Kriterien bewerten eine Suchtgefährdung nicht getrennt für jede Substanz. Sie sehen die Entwicklung der Person im Zusammenspiel aller Stoffe. Wer bei einer Droge die Kontrolle verloren hat, gilt deshalb nicht bei den anderen als sicher. In diesen Fällen ist eine Abstinenz von allen Drogen erforderlich.
Ist der Konsum dagegen bei allen Substanzen höchstens auf dem Niveau einer Drogengefährdung geblieben, bleibt D3 möglich. Dann verzichten Sie auf alle illegalen Drogen, und der Gutachter prüft, ob ein reduzierter Cannabiskonsum mit einem zuverlässigen Trennverhalten vereinbar wäre.
Fragen zu Mischkonsum und D3? Wir helfen gern.
Schreiben Sie uns einfach, wie Ihr Fall aussieht. Unser Team antwortet persönlich, unverbindlich und kostenlos.
Wann D3 in der Regel ausgeschlossen ist
Die Vorbemerkung zu D2 nennt Substanzen mit hoher Suchtpotenz. Ihr wiederholter oder regelmäßiger Konsum schließt D3 in der Regel aus (Vorbemerkung zu D3):
- Kokain, siehe dazu unsere Beiträge zu 12 Monaten und 15 Monaten Abstinenz
- Methamphetamin (Crystal Meth) und Opiate
- GHB und neue psychoaktive Stoffe (NpS)
- Benzodiazepine oder Z-Substanzen, wenn sie nicht verschreibungsgemäß eingenommen wurden
- suchtpotente Medikamente wie Tramadol, Tilidin, Oxycodon oder Ketamin
Ausgenommen ist allenfalls ein Probierkonsum oder ein sporadischer Konsum (D 3.2 K Ind. 7). Sporadisch heißt nach Fußnote 38: seltener als einmal im Monat und ohne festes Muster, etwa eine Droge immer auf denselben Partys. Kamen bei der Kombination mit Alkohol unvorhergesehene Wirkungen hinzu, spricht das zusätzlich für D2 (D 2.3 N Ind. 9).
Cannabis und Alkohol
Als Mischkonsum gilt nach Fußnote 30 zu D 2.3 N ein gleichzeitiger oder zeitlich eng zusammenhängender Konsum von Cannabis und Alkohol. Häufig ist er, wenn er über mindestens einen Monat regelhaft oder innerhalb eines Jahres in größerer Zahl vorkam.
D2 ist wahrscheinlich, wenn
- Sie häufig unkontrolliert oder gezielt zur Wirkungssteigerung kombiniert haben (D 2.2 N Ind. 7, D 2.4 N Ind. 13),
- dabei unvorhergesehene Wirkungen auftraten oder ein eigenständiger Alkoholkonsum problematisch war (D 2.3 N Ind. 9 und 10),
- Sie in Phasen des Drogenkonsums auch mit mehr als 1,1 ‰ gefahren sind (D 2.3 N Ind. 11).
D3 bleibt möglich, wenn Alkohol nur gelegentlich und nicht gezielt zur Verstärkung dazukam und die übrigen D2-Merkmale fehlen. Für einen weiteren, reduzierten Cannabiskonsum verlangt D 3.5 N Ind. 6 aber, dass Sie Cannabis künftig nicht gleichzeitig oder kurz nacheinander mit Alkohol konsumieren. Das Argument, ein Wert unter 0,5 ‰ sei vernachlässigbar, wertet der Gutachter als Kontraindikator.
Wie lange Sie bei Cannabis abstinent sein müssen, erklärt der Beitrag Cannabis und MPU: Wie lange muss ich abstinent sein?
Amphetamin, Ecstasy und Alkohol
Cannabis, Amphetamin und Ecstasy (MDMA) nennt die Vorbemerkung zu D3 ausdrücklich als Substanzen, bei denen zu prüfen ist, ob Sie Ihren Konsum auch ohne fachliche Hilfe angemessen verändern konnten.
D3 ist möglich bei gelegentlichem Konsum im sozialen Kontext, etwa auf Partys oder Festivals, ohne problematische Erlebnisse wie Überhitzung oder Angstzustände, und ohne problematische Konsummotive (D 3.2 K Ind. 2 bis 4). Häufigerer Konsum muss auf die Freizeit beschränkt geblieben sein.
D2 ist wahrscheinlich, wenn Sie Drogen zur Bewältigung von Belastungen oder gegen das Tief nach dem Konsum eingesetzt haben (D 2.2 N Ind. 1, 2, 9), experimentellen Mischkonsum betrieben haben (D 2.2 N Ind. 4) oder Medikamente zur Wirkungsveränderung genommen haben (D 2.3 N Ind. 12). Mehr dazu im Beitrag Amphetamine und MPU: Wie lange abstinent? und auf der Seite MPU wegen Amphetamin.
Die Merkmale im Überblick
| Merkmal | Spricht für D3 | Spricht für D2* |
|---|---|---|
| Substanz | Cannabis, Amphetamin, Ecstasy; andere Drogen höchstens probiert | wiederholt hoch suchtpotente Drogen (D 2.3 N Ind. 1, 3) |
| Häufigkeit | gelegentlich, im überschaubaren Rahmen (D 3.2 K Ind. 5) | schädlicher Gebrauch oder Konsumstörung (D 2.1 N) |
| Rolle des Alkohols | gelegentlich, nicht zur Verstärkung | häufig gezielt kombiniert (D 2.2 N Ind. 7) |
| Funktion des Konsums | Neugier, Freizeit, Lebensphase (D 3.2 K Ind. 9, 10) | Problembewältigung, Realitätsflucht (D 2.2 N Ind. 1 bis 3) |
| Reaktion auf Folgen | Konsum nach negativen Erfahrungen eingestellt oder reduziert (D 3.3 K) | trotz Folgen weiter konsumiert (D 2.1 N Ind. 7) |
| Verkehr | keine Fahrt unter erkennbarer Beeinträchtigung | Fahrt trotz erkennbar akuter Wirkung (D 2.1 N Ind. 10) |
* Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung), 5. Auflage. Ind. = Indikator.
Wie die Abstinenz belegt wird
- D3 mit anderen Drogen als Cannabis: polytoxikologische Urin- oder Haaranalysen nach den CTU-Kriterien für den gesamten geforderten Zeitraum, also mindestens sechs Monate oder bei langjährigem Konsum in der Regel ein Jahr (D 3.6 N Ind. 3).
- D2: polytoxikologische Belege für alle Substanzen der CTU-Kriterien, auch bei reinem Cannabiskonsum (Fußnote 33 zu D 2.5 N).
- Alkohol bei D2: War der Mischkonsum Anlass der Untersuchung, belegen Sie den Alkoholverzicht zumindest für drei bis vier Monate vor der Begutachtung (D 2.5 N Ind. 11). Bei Hinweisen auf ein eigenes Alkoholproblem sind es mindestens sechs Monate (Ind. 10).
Der belegte Zeitraum darf nicht länger als vier Monate vor der Begutachtung enden. Einzelheiten zu Urin- und Haaranalysen finden Sie unter Abstinenznachweis.
Was das für Ihre Vorbereitung bedeutet
Ob D3 oder D2 gilt, entscheidet der Gutachter. Sie können die Einordnung nicht wählen: Ihre Schilderung muss zur Akte und zu den Befunden passen. Wer mit sechs Monaten zur MPU geht, obwohl die Vorgeschichte für D2 spricht, riskiert ein negatives Gutachten.
Planen Sie im Zweifel mit dem längeren Nachweis. Im Erstgespräch klären wir anhand Ihrer Unterlagen, welche Hypothese wahrscheinlich ist und ob zusätzlich ein Alkoholnachweis nötig ist. Mehr zur MPU wegen Drogen
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Was bedeutet Mischkonsum bei der MPU?
Gemeint ist der gleichzeitige oder zeitlich eng zusammenhängende Konsum mehrerer Substanzen, meist Drogen zusammen mit Alkohol. Als häufig gilt er nach den Kriterien, wenn er über mindestens einen Monat regelhaft oder innerhalb eines Jahres öfter vorkam.
Wie lange muss ich bei D3 abstinent sein?
Mindestens sechs Monate, bei langjährigem regelmäßigem Konsum in der Regel ein Jahr (D 3.6 N Ind. 1 und 2). Bei reinem Cannabiskonsum kann statt Verzicht auch ein reduzierter Konsum geprüft werden. So weisen Sie Abstinenz nach
Ist D3 bei Kokain möglich?
Nur bei Probierkonsum oder sporadischem Konsum, seltener als einmal im Monat und ohne festes Muster. Wiederholter Kokainkonsum führt in der Regel zu D2. Wann 12 Monate reichen
Muss ich bei Mischkonsum auch Alkoholabstinenz nachweisen?
Bei D2 ja, wenn der Mischkonsum Anlass der Untersuchung war: zumindest für drei bis vier Monate vor der MPU. Bei Hinweisen auf ein eigenes Alkoholproblem mindestens sechs Monate (D 2.5 N Ind. 10 und 11).
Darf ich bei D3 weiter Cannabis konsumieren, wenn ich auch Amphetamin genommen habe?
Auf Amphetamin und alle anderen illegalen Drogen müssen Sie verzichten. Ob ein reduzierter Cannabiskonsum mit einem zuverlässigen Trennverhalten vereinbar ist, prüft der Gutachter gesondert (Vorbemerkung zu D3, D 3.5 N).
Kann ich mir die Hypothese aussuchen?
Nein. Sie ergibt sich aus Akte, Befunden und Gespräch. Eine geschönte Schilderung fällt meist auf, weil sie nicht zu den Laborwerten passt.
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D2 oder D3? Wir ordnen Ihren Fall ein.
Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns Ihre Unterlagen an und sagen Ihnen, welche Hypothese wahrscheinlich ist und welche Nachweise Sie brauchen.
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