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Ratgeber · Kokain · Abstinenzdauer

Kokain und MPU: Wann 12 Monate Abstinenz genügen.

Ein Jahr Abstinenz ist bei Kokain der Richtwert, aber nicht ab irgendeinem Zeitpunkt und nicht in jedem Fall.

Veröffentlicht am 22.03.2025Aktualisiert am 09.10.2026Lesezeit ca. 7 Minuten

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Drogen

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Eine Haaranalyse weist ungefähr 1 cm pro Monat nach, bis zu 6 cm. Ohne Haare geht es mit Urinkontrollen, die ab Programmstart zählen. Wir planen das mit Ihnen.

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Während die Nachweise laufen, bereiten wir Sie auf das Gespräch vor. Wie lange die Nachweise laufen müssen, hängt von Ihrem Fall ab. Wir prüfen, was für Sie gilt.

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Kurz gesagt

12 Monate genügen bei Kokain, wenn Ihr Fall nach Hypothese D2 beurteilt wird und Ihre Abstinenz auf einer fachlich qualifizierten Aufarbeitung beruht: Kriterium D 2.5 N verlangt dann in der Regel ein Jahr belegte Drogenfreiheit nach Abschluss dieser Maßnahme. Fehlt die Aufarbeitung oder kam sie erst nach dem Aufhören, werden es eher 15 Monate.

  • Wiederholter Kokainkonsum führt in der Regel zu D2, weil Kokain als hoch suchtpotent gilt.
  • Nur bei Probierkonsum oder sporadischem Konsum, seltener als monatlich, kommt D3 mit mindestens sechs Monaten in Betracht.
  • Belegt wird polytoxikologisch nach den CTU-Kriterien, für den gesamten geforderten Zeitraum.
D2 mit Aufarbeitung
in der Regel 1 Jahr nach Abschluss der Maßnahme (D 2.5 N Ind. 4)
Ohne Aufarbeitung
mind. 15 Monate (D 2.5 N Ind. 9)
D3 bei Probierkonsum
mind. 6 Monate (D 3.6 N Ind. 1)
Nachweis
polytoxikologische Urin- oder Haaranalysen nach CTU
Rechtsgrundlage
§ 14 FeV, Anlage 4 Nr. 9 FeV

Drogen-MPU im Überblick

Worauf der Gutachter bei Drogen schaut.

Tippen Sie auf einen Punkt. Genau diese Themen arbeiten wir in der Vorbereitung mit Ihnen auf.

Prüfbereich 01 · D-Kriterien

Konsumgeschichte

Geprüft wird, ob Sie Beginn, Häufigkeit und Entwicklung Ihres Konsums offen und stimmig schildern, einschließlich Mischkonsum. Der Gutachter gleicht Ihre Angaben mit Laborbefund und Akte ab. Verharmlosen fällt dabei schnell auf.

Typische Fragen im Gespräch

  • Wann und wie haben Sie angefangen?
  • Wie oft haben Sie zuletzt konsumiert?
  • Passt Ihr Laborbefund zu Ihren Angaben?

So bereiten wir Sie vor

Wir gehen den Befund mit Ihnen durch, damit Ihre Schilderung und die Werte zusammenpassen.

Ihr Weg zur Drogen-MPU

Was passiert
Anordnung, Fragestellung, Laborbefund und Fristen lesen, Akteneinsicht nehmen.
Ihre Aufgabe
Schreiben der Behörde und Befund bereithalten.
Unsere Unterstützung
Wir prüfen die Unterlagen und erklären, worauf es ankommt.

MPU-Quiz · 2 Minuten

Wie gut sind Sie vorbereitet?

Typische Fragen zu Ablauf, Abstinenz, Kriterien und Begutachtung. Mit Erklärung nach jeder Antwort.

Abstinenzrechner · kostenlos

Abstinenzrechner Kokain: Wie lange müssen Sie abstinent sein?

Ein paar Fragen nach den Beurteilungskriterien. Sie sehen Ihren Richtwert in Monaten und wann Ihr Nachweis vollständig ist.

Light-Version nach den Beurteilungskriterien. Ihre genaue Einordnung prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Alles zum Abstinenzrechner Drogen

Orientiert an den Beurteilungskriterien (Hypothesen A1–A3, D1–D3), nach denen alle Begutachtungsstellen arbeiten. Die Einordnung trifft am Ende der Gutachter. Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nur, wenn Sie sie uns schicken.

Warum bei Kokain Abstinenz verlangt wird

Kokain ist ein Betäubungsmittel. Nach Anlage 4 Nr. 9.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung schließt schon die Einnahme die Fahreignung in der Regel aus, eine Fahrt unter Einfluss ist dafür nicht nötig. Rechtsgrundlage für die MPU ist § 14 FeV.

Die Beurteilungskriterien zählen Kokain zu den Substanzen mit hoher Suchtpotenz (Vorbemerkung zu D2). Ein wiederholter oder regelmäßiger Konsum schließt die mildere Hypothese D3 deshalb in der Regel aus (Vorbemerkung zu D3). Bei D2 kann die Eignung nur durch eine stabile Abstinenz wiederhergestellt werden. Einen kontrollierten Konsum gibt es bei Kokain nicht. Die Hypothesen im Einzelnen finden Sie bei den D-Kriterien.

Woran die 12 Monate geknüpft sind

Kriterium D 2.5 N erwartet, dass die Ursachen Ihres Konsums in der Regel fachlich aufgearbeitet wurden: in einer Suchttherapie, einer Psychotherapie, bei einer Drogenberatungsstelle oder bei einem in der Drogentherapie erfahrenen Verkehrspsychologen (Ind. 2 und 3). Die Jahresfrist zählt ab dem Abschluss dieser Maßnahme (Ind. 4).

KonstellationAbstinenzIndikator
Aufarbeitung abgeschlossen, danach abstinentin der Regel ein Jahr nach AbschlussD 2.5 N Ind. 4
Besonders günstige Umstände, z. B. kurze Problemphase, soziale Bezüge intakt, eigene Motivationmindestens ein halbes Jahr nach AbschlussD 2.5 N Ind. 6
Abstinenz begann schon vor der Aufarbeitungmindestens drei Monate nach Abschluss, letzter Konsum mindestens 15 Monate zurückD 2.5 N Ind. 7
Ohne therapeutische Unterstützungdeutlich über ein Jahr, mindestens 15 MonateD 2.5 N Ind. 9

Quelle: Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung), 5. Auflage, Kriterium D 2.5 N.

Woran liegt das? Eine fachliche Aufarbeitung schafft nach den Kriterien die persönlichen Voraussetzungen für eine stabile Abstinenz. Die Zeit danach zeigt, dass diese Voraussetzungen im Alltag tragen. Wer ohne fachliche Hilfe aufhört, muss diese Stabilität über einen längeren belegten Zeitraum zeigen. Wann das der Fall ist, erklärt der Beitrag Wann sind 15 Monate erforderlich?

Fragen zu Kokain-Abstinenz? Wir helfen gern.

Schreiben Sie uns einfach, wie Ihr Fall aussieht. Unser Team antwortet persönlich, unverbindlich und kostenlos.

Was für 12 Monate spricht

Damit ein Jahr nach der Aufarbeitung genügt, sollte das Gesamtbild stimmig sein. Diese Punkte sprechen dafür, jeweils mit dem Kriterium, auf das der Gutachter achtet:

PunktSpricht für 12 MonateBezug*
Aufarbeitung früh begonnenDie fachliche Aufarbeitung ist abgeschlossen, und das belegte Jahr liegt danachD 2.5 N Ind. 4
Keine besonders riskante KonsumformKein Crack, kein intravenöser KonsumD 2.2 N Ind. 5, D 2.3 N Ind. 3
Kein problematischer AlkoholkonsumAlkohol spielte keine eigenständige Rolle, sonst ist er zusätzlich zu belegenD 2.5 N Ind. 10, 11
Keine Hinweise auf AbhängigkeitKein Kontrollverlust, keine Entzugserscheinungen, keine DiagnoseAbgrenzung zu D1
Kein gescheiterter früherer VerzichtFrühere Abstinenzphasen sind nicht erneut in Konsum gemündet, oder Sie können plausibel erklären, warum es jetzt stabiler istD 2.5 N Ind. 13, D 1.6 N
Tragfähige EntscheidungSie nennen nachvollziehbare Motive aus Ihrem eigenen LebenD 2.6 K Ind. 7, 8

* Beurteilungskriterien, 5. Auflage. Ind. = Indikator.

Die Liste ist kein Punktesystem. Ein einzelner gewichtiger Umstand, etwa Hinweise auf eine Abhängigkeit, kann bereits andere Anforderungen auslösen.

Sonderfall: nur probiert

Haben Sie Kokain nur probiert oder sporadisch genommen, kann ausnahmsweise Hypothese D3 in Betracht kommen (Vorbemerkung zu D3, D 3.2 K Ind. 7 und 8). Sporadisch bedeutet nach Fußnote 38: seltener als einmal im Monat und ohne regelhaftes Muster, etwa Kokain immer auf Partys mit einem bestimmten Bekanntenkreis. Außerdem darf der Konsum weder zu einem Kontrollverlust geführt haben noch in den Alltag eingebunden gewesen sein.

Dann verlangt Kriterium D 3.6 N einen Drogenverzicht von mindestens sechs Monaten, bei langjährigem Konsum in der Regel ein Jahr. Belegt wird mit polytoxikologischen Urin- oder Haaranalysen nach den CTU-Kriterien (D 3.6 N Ind. 3). Ob D3 trägt, muss Ihre Schilderung zu Akte und Befunden passen. Mehr dazu unter D3-Hypothese bei Mischkonsum.

Ab wann die Monate zählen

Bei D2 kommt es auf zwei Zeitpunkte an: Ihren letzten Konsum und den Abschluss der Aufarbeitung. Zählen kann aber nur, was belegt ist. Eine Zeit ohne Nachweis können Sie schildern, sie ersetzt den Laborbefund jedoch nicht.

Haaranalysen decken einen Zeitraum rückwirkend ab, weil Haare etwa einen Zentimeter pro Monat wachsen. Urinkontrollen belegen erst die Zeit ab Programmbeginn. Wer gerade erst aufgehört hat, sollte deshalb nicht warten. Wie Sie dabei vorgehen, steht auf der Seite zum Abstinenznachweis.

So weisen Sie die 12 Monate nach

Anerkannt werden nur Nachweise nach den CTU-Kriterien: forensisch akkreditiertes Labor, kontrollierte Probenahme und eine Untersuchung auf alle relevanten Substanzen. Bei D2 ist das immer ein polytoxikologisches Screening, auch wenn Sie nur Kokain konsumiert haben (Fußnote 33 zu D 2.5 N).

  • Urinkontrollen: kurzfristig einbestellt, unangekündigt und unter Sicht. Nach den CTU-Kriterien sind für zwölf Monate in der Regel mindestens sechs Kontrollen vorgesehen. Ein zu stark verdünnter Urin wird nicht gewertet.
  • Haaranalysen: Für Drogen werden höchstens 6 cm Kopfhaar je Probe ausgewertet, das sind rund sechs Monate. Für zwölf Monate sind deshalb zwei Proben nötig, die zeitlich lückenlos aneinander anschließen.
  • Zeitliche Nähe: Der belegte Zeitraum darf nicht länger als vier Monate vor der Begutachtung enden (Fußnote 32 zu D 2.5 N).

In Köln bieten zum Beispiel das Labor Dr. Wisplinghoff und das Labor Quade solche Programme an. Klären Sie vor dem Start, ob das Programm den Anforderungen für die MPU entspricht.

Was der Gutachter außerdem wissen will

Die Laborbefunde sind nur die medizinische Hälfte. Im psychologischen Gespräch muss deutlich werden, dass der Verzicht innerlich getragen ist (D 2.6 K) und von Ihrem Umfeld gestützt wird (D 2.7 N). Typische Themen sind:

  • Wie hat Ihr Konsum begonnen, und welche Funktion hatte Kokain für Sie?
  • Was hat Sie zur Entscheidung gebracht, ganz aufzuhören, und warum trägt sie?
  • Was haben Sie verändert, etwa im Umfeld, in der Freizeit oder bei Kontakten zu früheren Konsumpartnern?
  • Wie reagieren Sie, wenn Ihnen in einer belastenden Situation Kokain angeboten wird?

Wer den Konsum verharmlost oder nur wegen des Führerscheins verzichtet, überzeugt meist auch mit lückenlosen Belegen nicht. Weitere Beispiele finden Sie unter typische Fragen bei der Drogen-MPU.

So bereiten wir Sie vor

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen, welcher Indikator aus D 2.5 N auf Sie passt und ob 12 Monate realistisch sind oder Sie besser länger planen. Wir besprechen, welcher Nachweis zu Ihnen passt und wann ein MPU-Termin sinnvoll ist.

Danach arbeiten wir in Einzelsitzungen an Ihrer Geschichte: Ursachen, Veränderung, Rückfallschutz. Mehr zur Vorbereitung bei Kokain lesen Sie auf der Seite MPU wegen Kokain und unter MPU-Vorbereitung.

HinweisDieser Beitrag erklärt die allgemeinen Beurteilungsgrundsätze nach den Beurteilungskriterien, 5. Auflage, und ersetzt keine Rechts- oder Einzelfallberatung. Die Kriterien sprechen oft von „in der Regel“. Welche Abstinenzdauer in Ihrem Fall verlangt wird, entscheidet der Gutachter anhand Ihrer Akte, der Befunde und des Gesprächs.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Reichen bei Kokain auch 6 Monate Abstinenz?

Nur in Ausnahmefällen. Sechs Monate sind der Mindestwert der Hypothese D3, die bei Kokain nur bei Probierkonsum oder sporadischem Konsum in Betracht kommt. Nach D2 sind sechs Monate nach Abschluss der Aufarbeitung nur bei besonders günstigen Umständen möglich (D 2.5 N Ind. 6). Mehr zu den D-Kriterien

Zählen die 12 Monate ab meinem letzten Konsum?

Nach D 2.5 N Ind. 4 in der Regel ab dem Abschluss der fachlichen Aufarbeitung. Haben Sie schon vorher aufgehört, gilt Ind. 7: mindestens 15 Monate seit dem letzten Konsum und mindestens drei Monate nach der Maßnahme.

Ist eine Haaranalyse oder eine Urinkontrolle besser?

Beide sind anerkannt, wenn sie den CTU-Kriterien entsprechen. Haaranalysen können rückwirkend etwa sechs Monate abdecken. Urinkontrollen sind nötig, wenn das Haar zu kurz oder behandelt ist, und zählen erst ab Programmbeginn. Nachweise im Vergleich

Muss ich nach 12 Monaten sofort zur MPU?

Nein. Der belegte Zeitraum darf aber nicht länger als vier Monate vor der Begutachtung enden. Viele führen den Nachweis deshalb bis kurz vor die MPU weiter.

Was passiert, wenn ich während der 12 Monate rückfällig werde?

Ein positiver Befund unterbricht den Nachweis, er beginnt neu. Ein offen berichteter, aufgearbeiteter einmaliger Ausrutscher kann nach D 2.5 N Ind. 13 als „lapse“ gewertet werden. Planen Sie danach eher mit 15 Monaten. Wann 15 Monate nötig sind

Was kostet die MPU wegen Kokain?

Die Begutachtungsstelle berechnet für eine Drogen-MPU rund 855 € (Stand prüfen, ohne Gewähr). Hinzu kommen Abstinenznachweise und gegebenenfalls Vorbereitung. Alle Kosten

Reichen 12 Monate in Ihrem Fall?

Schicken Sie uns Ihre Unterlagen. Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihren Fall den Kriterien zu und klären, welche Abstinenzdauer realistisch ist und wie Sie sie belegen.

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