Ratgeber · Kokain · Abstinenzdauer
Kokain und MPU: Wann 12 Monate Abstinenz genügen.
Ein Jahr Abstinenz ist bei Kokain der Richtwert, aber nicht ab irgendeinem Zeitpunkt und nicht in jedem Fall.
- Erstgespräch kostenlos
- Einzelberatung, keine Gruppe
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Wo stehen Sie gerade?
Tippen Sie an, was passt. Wir melden uns persönlich.
Ab heute zählt jeder Tag.
Eine Haaranalyse kann bis zu 6 Monate rückwirkend belegen. Wir sagen Ihnen, wann der erste Test sinnvoll ist, damit keine Zeit verloren geht.
Diese Zeit kann schon zählen.
Eine Haaranalyse weist ungefähr 1 cm pro Monat nach, bis zu 6 cm. Ohne Haare geht es mit Urinkontrollen, die ab Programmstart zählen. Wir planen das mit Ihnen.
Sehr gut, dann nutzen wir die Zeit.
Während die Nachweise laufen, bereiten wir Sie auf das Gespräch vor. Wie lange die Nachweise laufen müssen, hängt von Ihrem Fall ab. Wir prüfen, was für Sie gilt.
Das ist kein Endpunkt.
Wir sehen uns das Gutachten mit Ihnen an, finden heraus, woran es lag, und bereiten den nächsten Versuch richtig vor.
Oder direkt anrufen: 0221 272 58 970
Kurz gesagt
12 Monate genügen bei Kokain, wenn Ihr Fall nach Hypothese D2 beurteilt wird und Ihre Abstinenz auf einer fachlich qualifizierten Aufarbeitung beruht: Kriterium D 2.5 N verlangt dann in der Regel ein Jahr belegte Drogenfreiheit nach Abschluss dieser Maßnahme. Fehlt die Aufarbeitung oder kam sie erst nach dem Aufhören, werden es eher 15 Monate.
- Wiederholter Kokainkonsum führt in der Regel zu D2, weil Kokain als hoch suchtpotent gilt.
- Nur bei Probierkonsum oder sporadischem Konsum, seltener als monatlich, kommt D3 mit mindestens sechs Monaten in Betracht.
- Belegt wird polytoxikologisch nach den CTU-Kriterien, für den gesamten geforderten Zeitraum.
- D2 mit Aufarbeitung
- in der Regel 1 Jahr nach Abschluss der Maßnahme (D 2.5 N Ind. 4)
- Ohne Aufarbeitung
- mind. 15 Monate (D 2.5 N Ind. 9)
- D3 bei Probierkonsum
- mind. 6 Monate (D 3.6 N Ind. 1)
- Nachweis
- polytoxikologische Urin- oder Haaranalysen nach CTU
- Rechtsgrundlage
- § 14 FeV, Anlage 4 Nr. 9 FeV
Drogen-MPU im Überblick
Worauf der Gutachter bei Drogen schaut.
Tippen Sie auf einen Punkt. Genau diese Themen arbeiten wir in der Vorbereitung mit Ihnen auf.
Prüfbereich 01 · D-Kriterien
Konsumgeschichte
Geprüft wird, ob Sie Beginn, Häufigkeit und Entwicklung Ihres Konsums offen und stimmig schildern, einschließlich Mischkonsum. Der Gutachter gleicht Ihre Angaben mit Laborbefund und Akte ab. Verharmlosen fällt dabei schnell auf.
Typische Fragen im Gespräch
- Wann und wie haben Sie angefangen?
- Wie oft haben Sie zuletzt konsumiert?
- Passt Ihr Laborbefund zu Ihren Angaben?
So bereiten wir Sie vor
Wir gehen den Befund mit Ihnen durch, damit Ihre Schilderung und die Werte zusammenpassen.
Prüfbereich 02 · D-Kriterien
Funktion des Konsums
Der Gutachter will verstehen, welche Rolle die Droge in Ihrem Leben hatte: Leistung, Entspannung, Zugehörigkeit oder Flucht vor Problemen. Erst wenn das klar ist, wird nachvollziehbar, warum Sie heute ohne auskommen.
Typische Fragen im Gespräch
- Was hat die Droge Ihnen gegeben?
- In welcher Lebensphase war der Konsum am stärksten?
- Was ersetzt das heute?
So bereiten wir Sie vor
In der Ursachenanalyse finden wir mit Ihnen die Gründe und was heute an ihre Stelle getreten ist.
Prüfbereich 03 · D-Kriterien
Ausstieg
Wichtig ist, dass der Ausstieg aus eigener Einsicht kommt und nicht nur wegen des Führerscheins. Der Gutachter fragt nach dem genauen Zeitpunkt, nach Ihrer Motivation und nach den ersten schwierigen Wochen.
Typische Fragen im Gespräch
- Wann haben Sie zuletzt konsumiert?
- Warum haben Sie aufgehört, abgesehen vom Führerschein?
- Was war am Anfang am schwersten?
So bereiten wir Sie vor
Wir helfen Ihnen, Ihre Entscheidung klar und glaubwürdig zu begründen.
Prüfbereich 04 · D-Kriterien
Umfeld
Ein dauerhafter Verzicht braucht ein Umfeld, das ihn trägt. Der Gutachter fragt, ob sich Kontakte, Freizeit und Tagesablauf verändert haben und wie Sie mit Angeboten umgehen.
Typische Fragen im Gespräch
- Haben Sie noch Kontakt zu Menschen, die konsumieren?
- Wie verbringen Sie heute Ihre Freizeit?
- Was tun Sie, wenn Ihnen etwas angeboten wird?
So bereiten wir Sie vor
Wir schauen mit Ihnen, was sich bereits verändert hat und wo noch Risiken liegen.
Prüfbereich 05 · D-Kriterien
Stabilität und Nachweis
Je nach Einordnung verlangen die D-Kriterien in der Regel 6, 12 oder 15 Monate nachgewiesene Abstinenz, belegt durch Urin- oder Haaranalysen. Dazu kommen konkrete Strategien gegen einen Rückfall.
Typische Fragen im Gespräch
- Wie lange sind Sie abstinent, und wie belegen Sie das?
- Was wäre für Sie eine Rückfallsituation?
- Warum ist Ihr Verzicht dauerhaft?
So bereiten wir Sie vor
Wir planen Art und Dauer der Nachweise und bereiten Sie auf die Fragen zur Stabilität vor.
Ihr Weg zur Drogen-MPU
- Was passiert
- Anordnung, Fragestellung, Laborbefund und Fristen lesen, Akteneinsicht nehmen.
- Ihre Aufgabe
- Schreiben der Behörde und Befund bereithalten.
- Unsere Unterstützung
- Wir prüfen die Unterlagen und erklären, worauf es ankommt.
- Was passiert
- Einordnung nach den D-Kriterien, daraus ergibt sich die nötige Abstinenzdauer.
- Ihre Aufgabe
- Offen über Ihren Konsum sprechen.
- Unsere Unterstützung
- Wir ordnen Ihren Fall ein und berechnen den frühesten realistischen Termin.
- Was passiert
- Urin- oder Haaranalysen bei einem anerkannten Labor, lückenlos.
- Ihre Aufgabe
- Kontrollen wahrnehmen, nichts Verdächtiges einnehmen.
- Unsere Unterstützung
- Wir sagen Ihnen, welches Programm passt und wann Sie starten.
- Was passiert
- Einzelsitzungen zu Konsum, Funktion, Ausstieg und Umfeld.
- Ihre Aufgabe
- Ehrlich hinschauen, Aufgaben zwischen den Sitzungen.
- Unsere Unterstützung
- Wir begleiten Sie, bis Ihre Geschichte schlüssig ist.
- Was passiert
- Probegespräch unter realen Bedingungen, durch einen anderen Psychologen aus dem Team.
- Ihre Aufgabe
- Das Gespräch einmal komplett durchspielen.
- Unsere Unterstützung
- Wir besprechen danach jede Schwachstelle.
- Was passiert
- Medizinischer Teil mit Drogenscreening, Leistungstest und psychologisches Gespräch.
- Ihre Aufgabe
- Termin wahrnehmen, alle Nachweise mitbringen.
- Unsere Unterstützung
- Wir stimmen den Termin mit Ihnen ab und bereiten den Tag vor.
MPU-Quiz · 2 Minuten
Wie gut sind Sie vorbereitet?
Typische Fragen zu Ablauf, Abstinenz, Kriterien und Begutachtung. Mit Erklärung nach jeder Antwort.
Abstinenzrechner · kostenlos
Abstinenzrechner Kokain: Wie lange müssen Sie abstinent sein?
Ein paar Fragen nach den Beurteilungskriterien. Sie sehen Ihren Richtwert in Monaten und wann Ihr Nachweis vollständig ist.
Light-Version nach den Beurteilungskriterien. Ihre genaue Einordnung prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Orientiert an den Beurteilungskriterien (Hypothesen A1–A3, D1–D3), nach denen alle Begutachtungsstellen arbeiten. Die Einordnung trifft am Ende der Gutachter. Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nur, wenn Sie sie uns schicken.
Warum bei Kokain Abstinenz verlangt wird
Kokain ist ein Betäubungsmittel. Nach Anlage 4 Nr. 9.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung schließt schon die Einnahme die Fahreignung in der Regel aus, eine Fahrt unter Einfluss ist dafür nicht nötig. Rechtsgrundlage für die MPU ist § 14 FeV.
Die Beurteilungskriterien zählen Kokain zu den Substanzen mit hoher Suchtpotenz (Vorbemerkung zu D2). Ein wiederholter oder regelmäßiger Konsum schließt die mildere Hypothese D3 deshalb in der Regel aus (Vorbemerkung zu D3). Bei D2 kann die Eignung nur durch eine stabile Abstinenz wiederhergestellt werden. Einen kontrollierten Konsum gibt es bei Kokain nicht. Die Hypothesen im Einzelnen finden Sie bei den D-Kriterien.
Woran die 12 Monate geknüpft sind
Kriterium D 2.5 N erwartet, dass die Ursachen Ihres Konsums in der Regel fachlich aufgearbeitet wurden: in einer Suchttherapie, einer Psychotherapie, bei einer Drogenberatungsstelle oder bei einem in der Drogentherapie erfahrenen Verkehrspsychologen (Ind. 2 und 3). Die Jahresfrist zählt ab dem Abschluss dieser Maßnahme (Ind. 4).
| Konstellation | Abstinenz | Indikator |
|---|---|---|
| Aufarbeitung abgeschlossen, danach abstinent | in der Regel ein Jahr nach Abschluss | D 2.5 N Ind. 4 |
| Besonders günstige Umstände, z. B. kurze Problemphase, soziale Bezüge intakt, eigene Motivation | mindestens ein halbes Jahr nach Abschluss | D 2.5 N Ind. 6 |
| Abstinenz begann schon vor der Aufarbeitung | mindestens drei Monate nach Abschluss, letzter Konsum mindestens 15 Monate zurück | D 2.5 N Ind. 7 |
| Ohne therapeutische Unterstützung | deutlich über ein Jahr, mindestens 15 Monate | D 2.5 N Ind. 9 |
Quelle: Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung), 5. Auflage, Kriterium D 2.5 N.
Woran liegt das? Eine fachliche Aufarbeitung schafft nach den Kriterien die persönlichen Voraussetzungen für eine stabile Abstinenz. Die Zeit danach zeigt, dass diese Voraussetzungen im Alltag tragen. Wer ohne fachliche Hilfe aufhört, muss diese Stabilität über einen längeren belegten Zeitraum zeigen. Wann das der Fall ist, erklärt der Beitrag Wann sind 15 Monate erforderlich?
Fragen zu Kokain-Abstinenz? Wir helfen gern.
Schreiben Sie uns einfach, wie Ihr Fall aussieht. Unser Team antwortet persönlich, unverbindlich und kostenlos.
Was für 12 Monate spricht
Damit ein Jahr nach der Aufarbeitung genügt, sollte das Gesamtbild stimmig sein. Diese Punkte sprechen dafür, jeweils mit dem Kriterium, auf das der Gutachter achtet:
| Punkt | Spricht für 12 Monate | Bezug* |
|---|---|---|
| Aufarbeitung früh begonnen | Die fachliche Aufarbeitung ist abgeschlossen, und das belegte Jahr liegt danach | D 2.5 N Ind. 4 |
| Keine besonders riskante Konsumform | Kein Crack, kein intravenöser Konsum | D 2.2 N Ind. 5, D 2.3 N Ind. 3 |
| Kein problematischer Alkoholkonsum | Alkohol spielte keine eigenständige Rolle, sonst ist er zusätzlich zu belegen | D 2.5 N Ind. 10, 11 |
| Keine Hinweise auf Abhängigkeit | Kein Kontrollverlust, keine Entzugserscheinungen, keine Diagnose | Abgrenzung zu D1 |
| Kein gescheiterter früherer Verzicht | Frühere Abstinenzphasen sind nicht erneut in Konsum gemündet, oder Sie können plausibel erklären, warum es jetzt stabiler ist | D 2.5 N Ind. 13, D 1.6 N |
| Tragfähige Entscheidung | Sie nennen nachvollziehbare Motive aus Ihrem eigenen Leben | D 2.6 K Ind. 7, 8 |
* Beurteilungskriterien, 5. Auflage. Ind. = Indikator.
Die Liste ist kein Punktesystem. Ein einzelner gewichtiger Umstand, etwa Hinweise auf eine Abhängigkeit, kann bereits andere Anforderungen auslösen.
Sonderfall: nur probiert
Haben Sie Kokain nur probiert oder sporadisch genommen, kann ausnahmsweise Hypothese D3 in Betracht kommen (Vorbemerkung zu D3, D 3.2 K Ind. 7 und 8). Sporadisch bedeutet nach Fußnote 38: seltener als einmal im Monat und ohne regelhaftes Muster, etwa Kokain immer auf Partys mit einem bestimmten Bekanntenkreis. Außerdem darf der Konsum weder zu einem Kontrollverlust geführt haben noch in den Alltag eingebunden gewesen sein.
Dann verlangt Kriterium D 3.6 N einen Drogenverzicht von mindestens sechs Monaten, bei langjährigem Konsum in der Regel ein Jahr. Belegt wird mit polytoxikologischen Urin- oder Haaranalysen nach den CTU-Kriterien (D 3.6 N Ind. 3). Ob D3 trägt, muss Ihre Schilderung zu Akte und Befunden passen. Mehr dazu unter D3-Hypothese bei Mischkonsum.
Ab wann die Monate zählen
Bei D2 kommt es auf zwei Zeitpunkte an: Ihren letzten Konsum und den Abschluss der Aufarbeitung. Zählen kann aber nur, was belegt ist. Eine Zeit ohne Nachweis können Sie schildern, sie ersetzt den Laborbefund jedoch nicht.
Haaranalysen decken einen Zeitraum rückwirkend ab, weil Haare etwa einen Zentimeter pro Monat wachsen. Urinkontrollen belegen erst die Zeit ab Programmbeginn. Wer gerade erst aufgehört hat, sollte deshalb nicht warten. Wie Sie dabei vorgehen, steht auf der Seite zum Abstinenznachweis.
So weisen Sie die 12 Monate nach
Anerkannt werden nur Nachweise nach den CTU-Kriterien: forensisch akkreditiertes Labor, kontrollierte Probenahme und eine Untersuchung auf alle relevanten Substanzen. Bei D2 ist das immer ein polytoxikologisches Screening, auch wenn Sie nur Kokain konsumiert haben (Fußnote 33 zu D 2.5 N).
- Urinkontrollen: kurzfristig einbestellt, unangekündigt und unter Sicht. Nach den CTU-Kriterien sind für zwölf Monate in der Regel mindestens sechs Kontrollen vorgesehen. Ein zu stark verdünnter Urin wird nicht gewertet.
- Haaranalysen: Für Drogen werden höchstens 6 cm Kopfhaar je Probe ausgewertet, das sind rund sechs Monate. Für zwölf Monate sind deshalb zwei Proben nötig, die zeitlich lückenlos aneinander anschließen.
- Zeitliche Nähe: Der belegte Zeitraum darf nicht länger als vier Monate vor der Begutachtung enden (Fußnote 32 zu D 2.5 N).
In Köln bieten zum Beispiel das Labor Dr. Wisplinghoff und das Labor Quade solche Programme an. Klären Sie vor dem Start, ob das Programm den Anforderungen für die MPU entspricht.
Was der Gutachter außerdem wissen will
Die Laborbefunde sind nur die medizinische Hälfte. Im psychologischen Gespräch muss deutlich werden, dass der Verzicht innerlich getragen ist (D 2.6 K) und von Ihrem Umfeld gestützt wird (D 2.7 N). Typische Themen sind:
- Wie hat Ihr Konsum begonnen, und welche Funktion hatte Kokain für Sie?
- Was hat Sie zur Entscheidung gebracht, ganz aufzuhören, und warum trägt sie?
- Was haben Sie verändert, etwa im Umfeld, in der Freizeit oder bei Kontakten zu früheren Konsumpartnern?
- Wie reagieren Sie, wenn Ihnen in einer belastenden Situation Kokain angeboten wird?
Wer den Konsum verharmlost oder nur wegen des Führerscheins verzichtet, überzeugt meist auch mit lückenlosen Belegen nicht. Weitere Beispiele finden Sie unter typische Fragen bei der Drogen-MPU.
So bereiten wir Sie vor
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen, welcher Indikator aus D 2.5 N auf Sie passt und ob 12 Monate realistisch sind oder Sie besser länger planen. Wir besprechen, welcher Nachweis zu Ihnen passt und wann ein MPU-Termin sinnvoll ist.
Danach arbeiten wir in Einzelsitzungen an Ihrer Geschichte: Ursachen, Veränderung, Rückfallschutz. Mehr zur Vorbereitung bei Kokain lesen Sie auf der Seite MPU wegen Kokain und unter MPU-Vorbereitung.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Reichen bei Kokain auch 6 Monate Abstinenz?
Nur in Ausnahmefällen. Sechs Monate sind der Mindestwert der Hypothese D3, die bei Kokain nur bei Probierkonsum oder sporadischem Konsum in Betracht kommt. Nach D2 sind sechs Monate nach Abschluss der Aufarbeitung nur bei besonders günstigen Umständen möglich (D 2.5 N Ind. 6). Mehr zu den D-Kriterien
Zählen die 12 Monate ab meinem letzten Konsum?
Nach D 2.5 N Ind. 4 in der Regel ab dem Abschluss der fachlichen Aufarbeitung. Haben Sie schon vorher aufgehört, gilt Ind. 7: mindestens 15 Monate seit dem letzten Konsum und mindestens drei Monate nach der Maßnahme.
Ist eine Haaranalyse oder eine Urinkontrolle besser?
Beide sind anerkannt, wenn sie den CTU-Kriterien entsprechen. Haaranalysen können rückwirkend etwa sechs Monate abdecken. Urinkontrollen sind nötig, wenn das Haar zu kurz oder behandelt ist, und zählen erst ab Programmbeginn. Nachweise im Vergleich
Muss ich nach 12 Monaten sofort zur MPU?
Nein. Der belegte Zeitraum darf aber nicht länger als vier Monate vor der Begutachtung enden. Viele führen den Nachweis deshalb bis kurz vor die MPU weiter.
Was passiert, wenn ich während der 12 Monate rückfällig werde?
Ein positiver Befund unterbricht den Nachweis, er beginnt neu. Ein offen berichteter, aufgearbeiteter einmaliger Ausrutscher kann nach D 2.5 N Ind. 13 als „lapse“ gewertet werden. Planen Sie danach eher mit 15 Monaten. Wann 15 Monate nötig sind
Was kostet die MPU wegen Kokain?
Die Begutachtungsstelle berechnet für eine Drogen-MPU rund 855 € (Stand prüfen, ohne Gewähr). Hinzu kommen Abstinenznachweise und gegebenenfalls Vorbereitung. Alle Kosten
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Reichen 12 Monate in Ihrem Fall?
Schicken Sie uns Ihre Unterlagen. Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihren Fall den Kriterien zu und klären, welche Abstinenzdauer realistisch ist und wie Sie sie belegen.
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