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Ratgeber · Kokain · Abstinenzdauer

Kokain und MPU: Wann 15 Monate Abstinenz erforderlich sind.

15 Monate sind keine pauschale Strafe für schwere Fälle.

Veröffentlicht am 22.03.2025Aktualisiert am 09.10.2026Lesezeit ca. 7 Minuten

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Drogen

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Kurz gesagt

Die 15 Monate stehen in Kriterium D 2.5 N der Beurteilungskriterien (5. Auflage). Sie betreffen Fälle der Hypothese D2, wenn die Abstinenz ohne fachliche Aufarbeitung zustande kam oder wenn Sie schon vor Beginn der Aufarbeitung aufgehört haben. Bei einer Abhängigkeit (D1) sollten Sie ebenfalls mit mindestens 15 Monaten rechnen.

  • D 2.5 N Ind. 9: Ohne therapeutische Unterstützung soll die belegte Abstinenz deutlich über einem Jahr liegen, mindestens bei 15 Monaten.
  • D 2.5 N Ind. 7: Wer schon vor der Maßnahme aufgehört hat, braucht danach mindestens drei Monate. Der letzte Konsum liegt dann mindestens 15 Monate zurück.
  • Belegt wird der gesamte Zeitraum mit polytoxikologischen Urin- oder Haaranalysen nach den CTU-Kriterien.
Kriterium
D 2.5 N, Indikatoren 7 und 9 (5. Auflage)
D2 mit Aufarbeitung
in der Regel 1 Jahr nach Abschluss der Maßnahme
Ohne fachliche Aufarbeitung
deutlich über 1 Jahr, mind. 15 Monate
Nachweis
polytoxikologisch, nach CTU-Kriterien, lückenlos
Rechtsgrundlage
§ 14 FeV, Anlage 4 Nr. 9 FeV

Drogen-MPU im Überblick

Worauf der Gutachter bei Drogen schaut.

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Prüfbereich 01 · D-Kriterien

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Geprüft wird, ob Sie Beginn, Häufigkeit und Entwicklung Ihres Konsums offen und stimmig schildern, einschließlich Mischkonsum. Der Gutachter gleicht Ihre Angaben mit Laborbefund und Akte ab. Verharmlosen fällt dabei schnell auf.

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Ihr Weg zur Drogen-MPU

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MPU-Quiz · 2 Minuten

Wie gut sind Sie vorbereitet?

Typische Fragen zu Ablauf, Abstinenz, Kriterien und Begutachtung. Mit Erklärung nach jeder Antwort.

Abstinenzrechner · kostenlos

Abstinenzrechner Kokain: Wie lange müssen Sie abstinent sein?

Ein paar Fragen nach den Beurteilungskriterien. Sie sehen Ihren Richtwert in Monaten und wann Ihr Nachweis vollständig ist.

Light-Version nach den Beurteilungskriterien. Ihre genaue Einordnung prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Orientiert an den Beurteilungskriterien (Hypothesen A1–A3, D1–D3), nach denen alle Begutachtungsstellen arbeiten. Die Einordnung trifft am Ende der Gutachter. Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nur, wenn Sie sie uns schicken.

Warum Kokain fast immer zu D2 führt

Die Abstinenzdauer hängt davon ab, welcher Hypothese der Gutachter Ihren Fall zuordnet. Kokain zählt nach der Vorbemerkung zu Hypothese D2 zu den Substanzen mit hoher Suchtpotenz. Ein wiederholter oder regelmäßiger Konsum schließt die mildere Hypothese D3 deshalb in der Regel aus (Vorbemerkung zu D3).

Ausgenommen ist allenfalls ein Probierkonsum oder ein sporadischer Konsum. Sporadisch heißt nach Fußnote 38 zu D 3.2 K: seltener als einmal im Monat und ohne festes Muster, etwa Kokain regelmäßig auf Partys mit einem bestimmten Bekanntenkreis. Was dann gilt, steht im Beitrag Wann reichen 12 Monate?

Liegt D2 vor, ist die Fahreignung nach der Vorbemerkung zu D2 nur bei einer stabilen Abstinenz wiederhergestellt. Wie lange diese bestehen muss, regelt Kriterium D 2.5 N.

Woher die 15 Monate kommen

Kriterium D 2.5 N erwartet, dass die Ursachen des Konsums in der Regel fachlich aufgearbeitet wurden. Genannt werden eine Suchttherapie, eine Psychotherapie, eine Drogenberatungsstelle oder ein in der Drogentherapie erfahrener Verkehrspsychologe (Ind. 2 und 3). Die nötige Abstinenzdauer richtet sich danach, wie Aufarbeitung und Abstinenz zeitlich zusammenhängen:

Ihre SituationGeforderte AbstinenzIndikator
Abstinenz im Anschluss an eine fachliche Aufarbeitungin der Regel ein Jahr nach Abschluss der MaßnahmeD 2.5 N Ind. 4
Besonders günstige Umstände, z. B. kurze Problemphase ohne tiefgreifende soziale Folgenmindestens ein halbes Jahr nach Abschluss der MaßnahmeD 2.5 N Ind. 6
Sie haben schon vor der Maßnahme aufgehörtmindestens drei Monate nach Abschluss, letzter Konsum mindestens 15 Monate zurückD 2.5 N Ind. 7
Keine therapeutische Unterstützungdeutlich über ein Jahr, mindestens 15 MonateD 2.5 N Ind. 9
Letzter Konsum liegt viele Jahre zurück, Leben nachweislich stabil verändertBelege mindestens für sechs Monate vor der BegutachtungD 2.5 N Ind. 8

Quelle: Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung), 5. Auflage, Hypothese D2, Kriterium D 2.5 N.

Woran liegt das? Ohne fachliche Begleitung fehlt dem Gutachter ein äußerer Beleg dafür, dass Sie die Ursachen Ihres Konsums verstanden haben. Die längere, belegte Zeit übernimmt diese Rolle: Sie zeigt, dass der Verzicht auch ohne Hilfe von außen deutlich länger als ein Jahr gehalten hat.

Fragen zu Kokain-Abstinenz? Wir helfen gern.

Schreiben Sie uns einfach, wie Ihr Fall aussieht. Unser Team antwortet persönlich, unverbindlich und kostenlos.

Der häufigste Fall in der Praxis

Die meisten Betroffenen hören nach der Polizeikontrolle oder dem Führerscheinentzug sofort auf und beginnen erst Wochen oder Monate später mit einer Beratung. Das ist die Konstellation aus Indikator 7: Die Entscheidung zur Abstinenz fiel vor der Maßnahme.

Für Sie bedeutet das zweierlei:

  • Der letzte Konsum muss mindestens 15 Monate vor der MPU liegen, und der gesamte Zeitraum muss mit Abstinenzbelegen nach den CTU-Kriterien abgedeckt sein.
  • Nach dem Ende der Aufarbeitung sollen noch mindestens drei Monate Abstinenz folgen. Wer die Vorbereitung erst kurz vor der MPU abschließt, verschiebt damit den frühesten sinnvollen Termin.

Die Aufarbeitung muss zum Ausmaß des Problems passen. Reine Internet-Recherche oder eine Vorbereitung, die nach Ziel, Methode oder Qualifikation nicht geeignet ist, zählt nach den Kontraindikatoren zu D 2.5 N nicht.

Und nach einem Rückfall?

Oft wird behauptet, ein Rückfall löse automatisch 15 Monate aus. So steht es in den Kriterien nicht. Entscheidend ist, was der Rückfall über die Stabilität Ihres Verzichts aussagt:

  • Positiver Befund im Kontrollprogramm: Das Programm ist unterbrochen. Die Zeit davor zählt nicht mehr als belegte Abstinenz, der Nachweis beginnt neu.
  • Einmaliger, offen berichteter Ausrutscher: Er kann als „lapse“ gewertet werden und steht einem stabilen Verzicht nicht zwingend entgegen, wenn Sie ihn so aufgearbeitet haben, wie es Kriterium D 1.6 N beschreibt (D 2.5 N Ind. 13).
  • Erneute Auffälligkeit nach einer früheren MPU oder einem Kurs: Sie spricht für eine fortgeschrittene Problematik. Bei Cannabis ist das ausdrücklich ein D2-Merkmal (D 2.4 N Ind. 7).

Unsere Empfehlung: Gab es schon eine gescheiterte Abstinenzphase oder eine abgebrochene Therapie, planen Sie von Anfang an mit mindestens 15 Monaten. Der Gutachter wird genau prüfen, warum es diesmal stabil ist.

Was einen Fall zu D2 macht

Die folgenden Umstände verlängern die Frist nicht unmittelbar. Sie entscheiden aber, ob überhaupt D2 vorliegt und damit die Regeln aus D 2.5 N gelten. Für D2 genügt bereits eines der Kriterien D 2.1 N bis D 2.4 N.

UmstandWarum der Gutachter genauer hinsiehtBezug*
Wiederholter KokainkonsumWiederholter Konsum hoch suchtpotenter Drogen gilt als unkontrollierbar und besonders riskantD 2.3 N Ind. 1
Crack oder intravenöser KonsumKonsumformen, die auf Wirkungssteigerung zielen oder als besonders suchtpotent bekannt sindD 2.2 N Ind. 5, D 2.3 N Ind. 3
Folgen ohne KonsumänderungProbleme in Arbeit, Familie oder mit Behörden, ohne dass der Konsum aufhörteD 2.1 N Ind. 4, 5, 7
Mischkonsum mit AlkoholUnvorhergesehene Wirkungen oder ein zusätzlicher problematischer AlkoholkonsumD 2.3 N Ind. 9, 10
Fahrt unter erkennbarer WirkungTeilnahme am Verkehr, obwohl die akute Beeinträchtigung für Sie selbst erkennbar warD 2.1 N Ind. 10
Konsum zur ProblembewältigungKokain gegen Belastungen, Ängste oder das Tief nach früherem KonsumD 2.2 N Ind. 1, 2, 9

* Beurteilungskriterien, 5. Auflage. Ind. = Indikator.

Die Kriterien sind kein Punktesystem. Der Gutachter bewertet, wie die Umstände zusammenpassen und wie gut Sie sie aufgearbeitet haben.

Wenn Hinweise auf Abhängigkeit bestehen

Sprechen Kontrollverlust, starkes Verlangen, Entzugserscheinungen oder eine ärztliche Diagnose für eine Abhängigkeit, prüft der Gutachter nach Hypothese D1. Nach Anlage 4 Nr. 9.5 FeV setzt die Eignung dann eine Entgiftung und Entwöhnung und danach eine einjährige Abstinenz voraus.

Planen Sie bei D1 mit mindestens 15 Monaten belegter Abstinenz. Weil es vor allem auf die Abstinenz nach Abschluss der Therapie ankommt, wird der Gesamtzeitraum seit dem letzten Konsum meist länger. Einzelheiten stehen bei den D-Kriterien.

Mischkonsum: wann zusätzlich Alkohol belegt wird

Kriterium D 2.5 N unterscheidet zwei Fälle:

  • Der Mischkonsum war Anlass der Untersuchung, etwa Kokain und Alkohol bei der Fahrt: Sie verzichten auch auf Alkohol und belegen das zumindest für die letzten drei bis vier Monate vor der Begutachtung nach den CTU-Kriterien (Ind. 11).
  • Es gibt Hinweise auf ein eigenes Alkoholproblem oder eine Verlagerung hin zu Alkohol: Sie legen dar, wie Sie dieses Problem bewältigt haben, und belegen den Alkoholverzicht für mindestens sechs Monate (Ind. 10, mit Verweis auf A 2.3 N bis A 2.5 K).

Wie Alkoholabstinenz nachgewiesen wird, lesen Sie unter Abstinenznachweis.

So planen Sie den Nachweis über 15 Monate

Bei D2 wird die Drogenfreiheit polytoxikologisch belegt, also für alle Substanzen der CTU-Kriterien, auch wenn Sie nur Kokain genommen haben (Fußnote 33 zu D 2.5 N). Die Belege müssen den gesamten Zeitraum abdecken.

  • Haaranalysen: Kopfhaar wächst etwa 1 cm pro Monat. Für Drogen werden höchstens 6 cm je Probe ausgewertet, das entspricht rund sechs Monaten rückwirkend. Für 15 Monate brauchen Sie deshalb in der Regel drei Proben, die zeitlich lückenlos aneinander anschließen. Gefärbtes oder chemisch behandeltes Haar kann die Analyse erschweren.
  • Urinkontrollen: Sie wirken nicht rückwirkend. Belegt ist erst die Zeit ab Programmbeginn. Die Termine sind kurzfristig und unangekündigt, die Abgabe erfolgt unter Sicht. Wer keine ausreichend langen Haare hat, muss deshalb früh starten. Die Zahl der Kontrollen richtet sich nach der Laufzeit und den CTU-Kriterien und wird im Programm des Labors festgelegt.
  • Zeitliche Nähe: Der belegte Zeitraum darf nicht länger als vier Monate vor der Begutachtung enden (Fußnote 32 zu D 2.5 N). Führen Sie das Programm deshalb bis kurz vor die MPU weiter.

Mehr zur MPU bei Kokain finden Sie auf der Seite MPU wegen Kokain.

So unterstützen wir Sie

Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Vorgeschichte den Kriterien zu und sagen Ihnen offen, welcher Indikator aus D 2.5 N auf Sie passt. Daraus ergibt sich, ob 12 oder 15 Monate realistisch sind oder ob eine Therapie vorgeschaltet werden sollte.

In Einzelsitzungen arbeiten wir an den Ursachen und am Rückfallschutz. Vor dem Termin simuliert ein anderer Psychologe das Gespräch. So läuft die MPU-Vorbereitung

HinweisDieser Beitrag erklärt die allgemeinen Beurteilungsgrundsätze nach den Beurteilungskriterien, 5. Auflage, und ersetzt keine Rechts- oder Einzelfallberatung. Die Kriterien sprechen oft von „in der Regel“. Welche Abstinenzdauer in Ihrem Fall verlangt wird, entscheidet der Gutachter anhand Ihrer Akte, der Befunde und des Gesprächs.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Brauche ich nach einem Rückfall immer 15 Monate?

Nicht automatisch. Ein positiver Befund unterbricht den Nachweis, er beginnt dann neu. Ein offen berichteter, gut aufgearbeiteter einmaliger Ausrutscher kann nach D 2.5 N Ind. 13 als „lapse“ gewertet werden. Nach einer gescheiterten Abstinenzphase raten wir trotzdem, mit mindestens 15 Monaten zu planen.

Ich habe sofort aufgehört und erst später mit der Vorbereitung begonnen. Was gilt?

Das ist der Fall aus D 2.5 N Ind. 7: Der letzte Konsum soll mindestens 15 Monate zurückliegen, und nach Abschluss der Aufarbeitung sollen noch mindestens drei Monate Abstinenz folgen. Der ganze Zeitraum muss belegt sein.

Zählt eine Vorbereitung bei einem Verkehrspsychologen als Aufarbeitung?

Die Kriterien nennen ausdrücklich auch einen in der Drogentherapie erfahrenen Verkehrspsychologen (D 2.5 N Ind. 3). Die Maßnahme muss nach Ziel, Methode und Qualifikation zum Ausmaß Ihres Problems passen. Unsere Vorbereitung

Was ist der Unterschied zwischen Benzoylecgonin und Kokain im Blut?

Benzoylecgonin ist ein Abbauprodukt und zeigt einen zurückliegenden Konsum. Wird Kokain selbst nachgewiesen, spricht das für einen sehr zeitnahen Konsum vor der Fahrt. Beides zeigt, dass Konsum und Fahren nicht getrennt wurden.

Muss ich bei Kokain und Alkohol auch auf Alkohol verzichten?

War der Mischkonsum Anlass der Untersuchung, belegen Sie den Alkoholverzicht zumindest für drei bis vier Monate vor der MPU (D 2.5 N Ind. 11). Bei Hinweisen auf ein eigenes Alkoholproblem sind es mindestens sechs Monate (Ind. 10).

Wie viele Haarproben brauche ich für 15 Monate?

Bei rund 1 cm Wachstum pro Monat und höchstens 6 cm je Probe in der Regel drei, die lückenlos aneinander anschließen. Ohne ausreichend lange Haare sind Urinkontrollen ab Programmbeginn nötig. Mehr zum Abstinenznachweis

12 oder 15 Monate? Wir schauen gemeinsam hin.

Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Vorgeschichte den Kriterien zu und planen Nachweise so, dass am Ende keine Monate fehlen.

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