Ratgeber · Cannabis · Abstinenzdauer
Cannabis und MPU: Wie lange Sie abstinent sein müssen.
Sechs, zwölf oder fünfzehn Monate, manchmal auch gar keine Abstinenz: Bei Cannabis hängt die Antwort davon ab, welcher Hypothese Ihr Konsum zugeordnet wird.
- Erstgespräch kostenlos
- Einzelberatung, keine Gruppe
- Köln oder online
- 30+ Jahre Erfahrung im Team
Wo stehen Sie gerade?
Tippen Sie an, was passt. Wir melden uns persönlich.
Ab heute zählt jeder Tag.
Eine Haaranalyse kann bis zu 6 Monate rückwirkend belegen. Wir sagen Ihnen, wann der erste Test sinnvoll ist, damit keine Zeit verloren geht.
Diese Zeit kann schon zählen.
Eine Haaranalyse weist ungefähr 1 cm pro Monat nach, bis zu 6 cm. Ohne Haare geht es mit Urinkontrollen, die ab Programmstart zählen. Wir planen das mit Ihnen.
Sehr gut, dann nutzen wir die Zeit.
Während die Nachweise laufen, bereiten wir Sie auf das Gespräch vor. Wie lange die Nachweise laufen müssen, hängt von Ihrem Fall ab. Wir prüfen, was für Sie gilt.
Das ist kein Endpunkt.
Wir sehen uns das Gutachten mit Ihnen an, finden heraus, woran es lag, und bereiten den nächsten Versuch richtig vor.
Oder direkt anrufen: 0221 272 58 970
Kurz gesagt
Eine belegte Cannabisabstinenz wird nach den Beurteilungskriterien (5. Auflage) nur bei einer fortgeschrittenen Problematik (D2) oder einer Abhängigkeit (D1) zwingend verlangt. Bei D2 sind das in der Regel ein Jahr nach einer fachlichen Aufarbeitung, ohne Aufarbeitung mindestens 15 Monate. Bei D3 genügen mindestens sechs Monate Verzicht oder geänderter Konsum, bei langjährigem Konsum in der Regel ein Jahr.
- D3 (D 3.6 N): mindestens 6 Monate, nach jahrelangem regelmäßigem Konsum in der Regel 12 Monate.
- D2 (D 2.5 N): in der Regel 1 Jahr nach Abschluss der Aufarbeitung, ohne therapeutische Unterstützung mindestens 15 Monate.
- D4: kein Verzicht nötig, wenn Konsum und Fahren verlässlich getrennt werden.
- THC-Grenzwert
- 3,5 ng/ml im Blutserum seit 22.08.2024 (§ 24a StVG)
- MPU-Grundlage
- § 13a FeV seit 01.04.2024
- D3
- mind. 6 Monate, bei langjährigem Konsum in der Regel 1 Jahr
- D2
- 1 Jahr nach Aufarbeitung, ohne Aufarbeitung mind. 15 Monate
- Ohne Abstinenz
- D3 mit reduziertem Konsum oder D4 (Trennen)
Drogen-MPU im Überblick
Worauf der Gutachter bei Drogen schaut.
Tippen Sie auf einen Punkt. Genau diese Themen arbeiten wir in der Vorbereitung mit Ihnen auf.
Prüfbereich 01 · D-Kriterien
Konsumgeschichte
Geprüft wird, ob Sie Beginn, Häufigkeit und Entwicklung Ihres Konsums offen und stimmig schildern, einschließlich Mischkonsum. Der Gutachter gleicht Ihre Angaben mit Laborbefund und Akte ab. Verharmlosen fällt dabei schnell auf.
Typische Fragen im Gespräch
- Wann und wie haben Sie angefangen?
- Wie oft haben Sie zuletzt konsumiert?
- Passt Ihr Laborbefund zu Ihren Angaben?
So bereiten wir Sie vor
Wir gehen den Befund mit Ihnen durch, damit Ihre Schilderung und die Werte zusammenpassen.
Prüfbereich 02 · D-Kriterien
Funktion des Konsums
Der Gutachter will verstehen, welche Rolle die Droge in Ihrem Leben hatte: Leistung, Entspannung, Zugehörigkeit oder Flucht vor Problemen. Erst wenn das klar ist, wird nachvollziehbar, warum Sie heute ohne auskommen.
Typische Fragen im Gespräch
- Was hat die Droge Ihnen gegeben?
- In welcher Lebensphase war der Konsum am stärksten?
- Was ersetzt das heute?
So bereiten wir Sie vor
In der Ursachenanalyse finden wir mit Ihnen die Gründe und was heute an ihre Stelle getreten ist.
Prüfbereich 03 · D-Kriterien
Ausstieg
Wichtig ist, dass der Ausstieg aus eigener Einsicht kommt und nicht nur wegen des Führerscheins. Der Gutachter fragt nach dem genauen Zeitpunkt, nach Ihrer Motivation und nach den ersten schwierigen Wochen.
Typische Fragen im Gespräch
- Wann haben Sie zuletzt konsumiert?
- Warum haben Sie aufgehört, abgesehen vom Führerschein?
- Was war am Anfang am schwersten?
So bereiten wir Sie vor
Wir helfen Ihnen, Ihre Entscheidung klar und glaubwürdig zu begründen.
Prüfbereich 04 · D-Kriterien
Umfeld
Ein dauerhafter Verzicht braucht ein Umfeld, das ihn trägt. Der Gutachter fragt, ob sich Kontakte, Freizeit und Tagesablauf verändert haben und wie Sie mit Angeboten umgehen.
Typische Fragen im Gespräch
- Haben Sie noch Kontakt zu Menschen, die konsumieren?
- Wie verbringen Sie heute Ihre Freizeit?
- Was tun Sie, wenn Ihnen etwas angeboten wird?
So bereiten wir Sie vor
Wir schauen mit Ihnen, was sich bereits verändert hat und wo noch Risiken liegen.
Prüfbereich 05 · D-Kriterien
Stabilität und Nachweis
Je nach Einordnung verlangen die D-Kriterien in der Regel 6, 12 oder 15 Monate nachgewiesene Abstinenz, belegt durch Urin- oder Haaranalysen. Dazu kommen konkrete Strategien gegen einen Rückfall.
Typische Fragen im Gespräch
- Wie lange sind Sie abstinent, und wie belegen Sie das?
- Was wäre für Sie eine Rückfallsituation?
- Warum ist Ihr Verzicht dauerhaft?
So bereiten wir Sie vor
Wir planen Art und Dauer der Nachweise und bereiten Sie auf die Fragen zur Stabilität vor.
Ihr Weg zur Drogen-MPU
- Was passiert
- Anordnung, Fragestellung, Laborbefund und Fristen lesen, Akteneinsicht nehmen.
- Ihre Aufgabe
- Schreiben der Behörde und Befund bereithalten.
- Unsere Unterstützung
- Wir prüfen die Unterlagen und erklären, worauf es ankommt.
- Was passiert
- Einordnung nach den D-Kriterien, daraus ergibt sich die nötige Abstinenzdauer.
- Ihre Aufgabe
- Offen über Ihren Konsum sprechen.
- Unsere Unterstützung
- Wir ordnen Ihren Fall ein und berechnen den frühesten realistischen Termin.
- Was passiert
- Urin- oder Haaranalysen bei einem anerkannten Labor, lückenlos.
- Ihre Aufgabe
- Kontrollen wahrnehmen, nichts Verdächtiges einnehmen.
- Unsere Unterstützung
- Wir sagen Ihnen, welches Programm passt und wann Sie starten.
- Was passiert
- Einzelsitzungen zu Konsum, Funktion, Ausstieg und Umfeld.
- Ihre Aufgabe
- Ehrlich hinschauen, Aufgaben zwischen den Sitzungen.
- Unsere Unterstützung
- Wir begleiten Sie, bis Ihre Geschichte schlüssig ist.
- Was passiert
- Probegespräch unter realen Bedingungen, durch einen anderen Psychologen aus dem Team.
- Ihre Aufgabe
- Das Gespräch einmal komplett durchspielen.
- Unsere Unterstützung
- Wir besprechen danach jede Schwachstelle.
- Was passiert
- Medizinischer Teil mit Drogenscreening, Leistungstest und psychologisches Gespräch.
- Ihre Aufgabe
- Termin wahrnehmen, alle Nachweise mitbringen.
- Unsere Unterstützung
- Wir stimmen den Termin mit Ihnen ab und bereiten den Tag vor.
MPU-Quiz · 2 Minuten
Wie gut sind Sie vorbereitet?
Typische Fragen zu Ablauf, Abstinenz, Kriterien und Begutachtung. Mit Erklärung nach jeder Antwort.
Abstinenzrechner · kostenlos
Abstinenzrechner Cannabis: Wie lange müssen Sie abstinent sein?
Ein paar Fragen nach den Beurteilungskriterien. Sie sehen Ihren Richtwert in Monaten und wann Ihr Nachweis vollständig ist.
Light-Version nach den Beurteilungskriterien. Ihre genaue Einordnung prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Orientiert an den Beurteilungskriterien (Hypothesen A1–A3, D1–D3), nach denen alle Begutachtungsstellen arbeiten. Die Einordnung trifft am Ende der Gutachter. Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nur, wenn Sie sie uns schicken.
Was sich seit 2024 geändert hat
Seit dem 01.04.2024 regelt § 13a FeV, wann die Führerscheinstelle bei Cannabis ein Gutachten verlangt. Eine MPU droht vor allem bei Anzeichen für einen Cannabismissbrauch, also wenn Konsum und Fahren nicht sicher getrennt werden, und bei wiederholten Zuwiderhandlungen. Bei Hinweisen auf Abhängigkeit ist ein ärztliches Gutachten vorgesehen.
Seit dem 22.08.2024 gilt nach § 24a StVG ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Wer darüber liegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit: beim ersten Mal 500 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 gilt ein Cannabisverbot (§ 24c StVG). Ein Verstoß ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien greift die neue Rechtslage auf. Sie beschreibt mit D 2.4 N eine eigene fortgeschrittene Cannabisproblematik und lässt bei D3 neben dem Verzicht auch einen dauerhaft reduzierten Konsum zu. Was die Legalisierung sonst verändert hat, lesen Sie unter Cannabisgesetz 2024.
Woran liegt es, ob Abstinenz verlangt wird?
Nach der Vorbemerkung zu D2 setzt die Forderung nach einem Cannabisverzicht voraus, dass sich der Konsum so problematisch entwickelt hat, dass von einer fortgeschrittenen Drogenproblematik gesprochen werden muss. Dann ist eine Rückkehr zu einem risikoarmen, kontrollierten Konsum nicht mehr zu erwarten.
Lag dagegen ein Cannabismissbrauch ohne diese Merkmale vor, verlangt die Vorbemerkung zu D3 eine gefestigte Änderung des Konsumverhaltens. Diese kann ein Verzicht sein oder eine deutliche Änderung von Häufigkeit, Menge und Konsumgelegenheiten.
| Hypothese | Was verlangt wird | Dauer |
|---|---|---|
| D1 Abhängigkeit | Entgiftung, Entwöhnung, Abstinenz von allen Drogen | Planung mit mind. 15 Monaten belegter Abstinenz |
| D2 fortgeschrittene Problematik | Abstinenz von allen Drogen, polytoxikologisch belegt | 1 Jahr nach Aufarbeitung (D 2.5 N Ind. 4), ohne Aufarbeitung mind. 15 Monate (Ind. 9) |
| D3 Drogengefährdung | Verzicht oder risikoarmer, reduzierter Konsum | mind. 6 Monate, bei langjährigem Konsum in der Regel 1 Jahr (D 3.6 N) |
| D4 gelegentlicher Konsum | verlässliches Trennen von Konsum und Fahren | kein Verzicht zwingend |
Quelle: Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung), 5. Auflage.
Fragen zu Cannabis-Abstinenz? Wir helfen gern.
Schreiben Sie uns einfach, wie Ihr Fall aussieht. Unser Team antwortet persönlich, unverbindlich und kostenlos.
Wann 6 Monate reichen
Sechs Monate sind der Mindestwert der Hypothese D3: Der Verzicht oder die Änderung des Konsums besteht zum Zeitpunkt der Begutachtung seit mindestens sechs Monaten (D 3.6 N Ind. 1). Typisch für D3 sind nach D 3.1 K zum Beispiel:
- eine Toleranzbildung oder ein gewohnheitsmäßiger Konsum, der das Trennen erschwert hat,
- eine Konsumhäufigkeit, bei der sich THC im Körper anreichern kann; nach den Kriterien ist das im Einzelfall bei mehr als zweimal wöchentlich nicht mehr auszuschließen,
- erhöhte THC-COOH-Werte, die auf ein Depot hinweisen,
- Fahrten trotz Unsicherheit über die eigene Fahrsicherheit.
Hinzukommen muss D 3.3 K: Sie konnten auf negative Folgen noch angemessen reagieren, etwa mit Verzicht während einer Kontrollphase, und haben andere Interessen und Kontakte aufrechterhalten.
Wann 12 Monate nötig sind
Zwölf Monate können sich aus zwei verschiedenen Hypothesen ergeben:
- D3 nach langjährigem Konsum: Bestand die Problematik über einen langen Zeitraum, etwa über Jahre regelmäßiger Konsum, ist nach D 3.6 N Ind. 2 erst ein Zeitraum von in der Regel einem Jahr eine günstige Voraussetzung für eine stabile Veränderung.
- D2 mit fachlicher Aufarbeitung: Nach D 2.5 N Ind. 4 leben Sie in der Regel seit einem Jahr nach Abschluss einer therapeutischen Maßnahme drogenabstinent. Das kann eine Suchtberatung, eine Psychotherapie oder ein in der Drogentherapie erfahrener Verkehrspsychologe sein.
D2 liegt bei Cannabis vor, wenn eine fortgeschrittene Cannabisproblematik besteht (D 2.4 N) oder eines der anderen Kriterien D 2.1 N bis D 2.3 N erfüllt ist. Merkmale sind unter anderem:
- Konsum über längere Zeit mehrfach wöchentlich bis täglich, oft ohne bewusste Entscheidung (D 2.4 N Ind. 1),
- bei der Fahrt mindestens 15 ng/ml THC ohne Ausfallerscheinungen, oder mehr als 8 ng/ml THC zusammen mit mindestens 150 ng/ml THC-COOH (D 2.4 N Ind. 16),
- häufiger Mischkonsum mit Alkohol oder Beimischungen synthetischer Cannabinoide (D 2.4 N Ind. 13),
- eine erneute Fahrt unter Einfluss nach einem positiven Gutachten oder einem Kurs nach § 70 FeV (D 2.4 N Ind. 7).
Wann 15 Monate verlangt werden
Die 15 Monate stehen in Kriterium D 2.5 N und betreffen damit Fälle der Hypothese D2:
- Ohne therapeutische Unterstützung muss ein belegter Abstinenzzeitraum von deutlich über einem Jahr, mindestens aber 15 Monaten vorliegen (Ind. 9).
- Wer schon vor der Aufarbeitung aufgehört hat, braucht danach mindestens drei Monate Abstinenz. Der letzte Konsum liegt dann mindestens 15 Monate zurück (Ind. 7).
Woran liegt das? Bei D2 erwarten die Kriterien in der Regel eine fachliche Aufarbeitung der Ursachen. Fehlt sie oder kam sie erst später, muss eine längere belegte Zeit zeigen, dass die Abstinenz trotzdem stabil ist.
Bei Hinweisen auf eine Abhängigkeit gelten die Anforderungen der Hypothese D1. Planen Sie dann mit mindestens 15 Monaten belegter Abstinenz nach einer Entwöhnungsbehandlung. Einen Überblick geben die D-Kriterien.
Fahren unter THC: was die Werte bedeuten
| Situation | Rechtliche Folge | Bedeutung für die MPU |
|---|---|---|
| unter 3,5 ng/ml ohne Ausfallerscheinungen | kein Verstoß nach § 24a StVG | in der Regel kein MPU-Anlass |
| unter 3,5 ng/ml mit Ausfallerscheinungen oder Unfall | Straftat möglich (§ 316 StGB) | Entziehung möglich, Eignung wird geprüft |
| ab 3,5 ng/ml, erster Verstoß | Ordnungswidrigkeit: 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | führt allein meist nicht zur MPU; weitere Hinweise auf Missbrauch können sie auslösen |
| ab 15 ng/ml ohne Ausfallerscheinungen | wie oben | Hinweis auf ausgeprägte Toleranz, Merkmal für D2 (D 2.4 N Ind. 16) |
| wiederholte Verstöße | höhere Bußgelder, längeres Fahrverbot | MPU nach § 13a FeV; die Dauer richtet sich nach der Hypothese |
| Cannabis plus Alkohol | strengere Regel, in der Regel 1.000 € | Mischkonsum, bei häufigem Vorkommen Merkmal für D2 |
Eine „Freifahrt“ gibt es also nicht. Wichtig ist für den Gutachter vor allem, ob Sie verstanden haben, warum Konsum und Fahren getrennt werden müssen. Die Einzelheiten stehen auf der Seite MPU wegen Cannabis.
Mischkonsum mit Alkohol
Mischkonsum heißt nach den Kriterien: Cannabis und Alkohol gleichzeitig oder kurz nacheinander. Als häufig gilt er, wenn er über mindestens einen Monat regelhaft oder innerhalb eines Jahres öfter vorkam (Fußnote 30 zu D 2.3 N). Häufiger, unkontrollierter Mischkonsum ist ein D2-Merkmal (D 2.4 N Ind. 13).
War der Mischkonsum Anlass der Untersuchung, belegen Sie bei D2 zusätzlich einen Alkoholverzicht für zumindest drei bis vier Monate vor der Begutachtung (D 2.5 N Ind. 11). Bei Hinweisen auf ein eigenes Alkoholproblem sind es mindestens sechs Monate (Ind. 10). Ob trotz Mischkonsum D3 möglich ist, erklärt der Beitrag Ist eine D3-Hypothese bei Mischkonsum möglich?
Ohne Abstinenz: reduzierter Konsum oder Trennen
D3 mit reduziertem Konsum (D 3.5 N): Sie konsumieren nur noch einzelne, moderate Konsumeinheiten mit mehrtägigen Pausen, keine hochpotenten Sorten mit 20 % THC oder mehr, keinen Binge-Konsum und kein Cannabis zusammen mit Alkohol. Belegt wird das mit drei Blutkontrollen innerhalb von vier Monaten oder einer Haaranalyse von 3 cm. Ein THC-COOH-Wert von 20 ng/ml oder mehr bei kurzfristiger Einbestellung spricht dagegen.
D4 Trennen: gelegentlicher Konsum, keine anderen Drogen, kein Alkohol zusammen mit Cannabis und ein schlüssiger Plan, wie Sie Fahrten nach dem Konsum vermeiden.
Rechtlich sind beide Wege möglich. Kurse nach § 70 FeV gibt es derzeit allerdings nur mit dem Ziel der Cannabisabstinenz (Fußnote 35 zu D 3.1 K). Wir besprechen offen mit Ihnen, ob ein Weg ohne Verzicht in Ihrem Fall trägt. Wer Cannabis ärztlich verordnet bekommt, findet die Besonderheiten unter Medizinal-Cannabis.
So weisen Sie die Abstinenz nach
Anerkannt werden Urin- oder Haaranalysen nach den CTU-Kriterien. Welcher Umfang nötig ist, hängt wieder von der Hypothese ab:
- D3, nur Cannabis: Belege auf THC bzw. THC-COOH für den Zeitraum vor der Begutachtung, nämlich drei Urinkontrollen innerhalb von vier Monaten oder ein 3 cm langes kopfhautnahes Haarsegment (D 3.6 N Ind. 4). Der Verzicht selbst muss trotzdem mindestens sechs Monate bestehen und nachvollziehbar sein.
- D3 mit anderen Drogen: zusätzlich polytoxikologische Analysen für den gesamten geforderten Zeitraum (D 3.6 N Ind. 3).
- D2: immer polytoxikologisch für alle Substanzen der CTU-Kriterien und für den gesamten Zeitraum, auch bei reinem Cannabiskonsum (Fußnote 33 zu D 2.5 N).
Haare wachsen etwa 1 cm pro Monat. Für Drogen werden höchstens 6 cm je Probe ausgewertet, das sind rund sechs Monate. Urinkontrollen zählen erst ab Programmbeginn. Der belegte Zeitraum darf nicht länger als vier Monate vor der Begutachtung enden. Alles zum Abstinenznachweis
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Reichen bei Cannabis 6 Monate Abstinenz?
Wenn Ihr Fall nach D3 eingeordnet wird, ja: Mindestens sechs Monate sind dort der Richtwert. Nach jahrelangem regelmäßigem Konsum sind es in der Regel zwölf Monate, bei D2 ein Jahr nach Aufarbeitung oder mindestens 15 Monate.
Muss ich nach einem ersten Verstoß über 3,5 ng/ml zur MPU?
Meist nicht. Ein erster Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit mit 500 €, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet. Eine MPU droht bei Wiederholung oder weiteren Hinweisen auf Missbrauch. Mehr zur Cannabis-MPU
Was bedeutet ein THC-COOH-Wert über 150 ng/ml?
Nach der Rechtsprechung, auf die die Kriterien verweisen, spricht ein Wert ab 150 ng/ml für regelmäßigen Konsum. Eine solche Konzentration in der Vorgeschichte ist ein Merkmal für D2 (D 2.4 N Ind. 14), zusammen mit mehr als 8 ng/ml THC bei der Fahrt ebenfalls (Ind. 16).
Kann ich die Cannabis-MPU ohne Abstinenz bestehen?
Ja, nach D3 mit einem belegten, dauerhaft reduzierten Konsum oder nach D4 mit verlässlichem Trennen. Bei D2 und D1 ist eine belegte Abstinenz von allen Drogen Voraussetzung.
Gilt für Fahranfänger etwas anderes?
Ja. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein Cannabisverbot am Steuer (§ 24c StVG). Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.
Wie lange dauert die Vorbereitung insgesamt?
Den Takt geben Hypothese und Nachweis vor, meist 6 bis 15 Monate. Die psychologische Vorbereitung läuft parallel und ist bei D2 selbst Teil der Rechnung. So bereiten wir vor
Weiterlesen
Wie lange in Ihrem Fall? Wir schätzen es ein.
Schicken Sie uns Bußgeldbescheid oder Schreiben der Führerscheinstelle. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Hypothese wahrscheinlich ist und welcher Nachweis passt.
- Telefon0221 272 58 970
- WhatsApp (Unterlagen senden)0174 6000 640
- E-Mailinfo@mpu-koeln.de
- BeratungsstelleKreuzgasse 2–4, 50667 Köln
Mo–Fr, 10:00–19:00 Uhr
